Diese sollen Gewerbetreibenden und kleineren Unternehmern als erste Anlaufstelle für die Einholung einer neutralen sachverständigen Meinung und zur Überprüfung der gesetzlichen Verpflichtung im Zusammenhang mit dem geforderten Risikofrüherkennungssystem dienen. Über das Gewerbezentrum haben die Unternehmen außerdem Zugriff auf Sachverständige zu Versicherungsthemen und die Möglichkeit, die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüfen zu lassen.
In der Praxis funktioniert die Kooperation laut Netfonds wie folgt: Als Betreiber eines Gewerbezentrums haben die Netfonds-Partner eine Zulassung als Makler nach Paragraf 34 d Gewerbeordnung und sind als Sachverständige registriert. Der BVSV ist Vertragspartner und vergibt die Rechte und Standorte. Die Gewerbezentren werden durch die Netfonds-Partner geführt, die die Betreuung der Kunden übernehmen. Diese werden durch das Netzwerk des BVSV dem Gewerbezentrum zugeleitet.