Auch im ersten Quartal 2016 sind mehr Prospekte gemäß Vermögensanlagengesetz auf den Markt gekommen als gemäß KAGB.
Der Löwer-Kommentar
Als das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Juli 2013 in Kraft trat, wurde viel diskutiert. In einem Punkt jedoch waren sich alle einig: Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) sind Geschichte, jedenfalls in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG). Nicht wenige glaubten gar, das VermAnlG sei mit dem KAGB abgeschafft worden.
Weit gefehlt. Schon die ersten Prospekte nach dem Stichtag waren keine alternativen Investmentfonds (AIF), sondern Vermögensanlagen. Die größte Überraschung dabei: Es waren auch klassische KG-Beteiligungen darunter, die Prospekte sahen aus wie immer und sie bezogen sich keineswegs nur auf abseitige Angebote aus dem düstersten Teil des grauen Marktes.
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Nur eine Übergangsphase?
Möglich machte das ein Schreiben der Finanzaufsicht Bafin zum Anwendungsbereich des KAGB im Juni 2013. Es ließ überraschend viele Ausnahmen von der gewaltigen Bürokratie des neuen Gesetzes zu, unter anderem für operative Beteiligungen, speziell aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien.
Es handelt sich um eine Übergangsphase; sobald mehr AIF aufgelegt worden sind, werden die Vermögensanlagen-Prospekte zumindest aus dem ernsthaften Teil des Marktes wieder verschwinden, war die vorherrschende Auffassung.
Auch diese scheint sich indes als Fehleinschätzung zu entpuppen: Fast drei Jahre nach Inkrafttreten des KAGB sind neue Vermögensanlagen weiterhin sogar in der Überzahl gegenüber AIF. Das hat zum einen damit zu tun, dass die AIF-Branche trotz spürbarer Fortschritte noch immer nicht so recht aus dem Knick gekommen ist. Zum anderen ist die Aktivität außerhalb des voll regulierten Bereichs weiterhin beachtlich.
Seite zwei: Semi-regulierte Produkte vorn