Wer sich für einen Neubau entscheidet, der kann seinen Traum vom Haus nach seinen Vorstellungen umsetzen. Doch dabei gibt es auch Risiken. Welche Absicherungen für den Hausbau unverzichtbar sind, erklärt Thomas Saar vom Finanzdienstleister Dr. Klein.
Um die Höhe des für den Neubau aufzunehmenden Kredites zu minimieren, steuern viele Bauherren hohe Beträge über Eigenleistungen wie Tapezieren, Fliesen legen oder Streichen – die sogenannte Muskelhypothek – bei.
Dazu rät auch der Spezialist Saar: „Wer dazu in der Lage ist, sollte auf jeden Fall die eigene Arbeitskraft in sein Bauvorhaben einbringen. Die Banken erkennen selbst erledigte Arbeiten bis zu einer gewissen Grenze als Eigenkapital an. Dadurch verbessern sich die Zinskonditionen.“
Bauhelfer über BG Bau versichert
Dabei sei jedoch wichtig, sich selbst und die private Unterstützung aus dem Bekanntenkreis nicht zu überschätzen und alle Bauhelfer richtig abzusichern. Unfälle seien bei derartigen Vorhaben schließlich nicht ungewöhnlich.
„Bauherren sind verpflichtet, das Bauvorhaben und alle Helfer unverzüglich bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und entsprechende Versicherungsbeiträge zu zahlen – dazu zählen auch direkte Verwandte, die bei den Arbeiten zur Hand gehen“, weiß Saar.
Der Bauherr selbst und etwaige Ehepartner seien allerdings nicht über die BG Bau versichert und benötigen daher eine eigene Absicherung, etwa in Form einer privaten Unfallversicherung.
Vor Baubeginn Haftpflichtversicherung prüfen
Missgeschicke beim Bau können schnell zu hohen Schäden führen – zum Beispiel, wenn ein herabfallender Dachziegel ein parkendes Auto trifft.
Während für kleinere Baumaßnahmen die private Haftpflichtversicherung oft ausreicht, sollten umfangreiche Vorhaben durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro abgesichert werden, so Dr. Klein.
Mit etwa einem Tausendstel der Bausumme bleiben die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung überschaubar. Selbst bei einem noch unbebauten Grundstück sei der Eigentümer zudem dafür verantwortlich, dass Personen keinen Schaden nehmen.
So müsse er beispielsweise im Winter seinen Streu- und Räumpflichten nachkommen. Sei das Grundstück bereits gekauft, der Baubeginn jedoch noch nicht festgelegt, so sei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke ratsam.
Seite zwei: Bauleistungsversicherung schützt vor Naturgewalten