Zu den Besonderheiten des neuen R+V-Beihilfe-Konzepts zählen unter anderem die volle Leistung für Zahnersatz bereits ab Vertragsbeginn. Zudem fördert die R+V Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, ohne dass sich diese auf eine mögliche Beitragsrückerstattung auswirken. Weitere Leistungen sind Beamtinnen sind die Kostenübernahme für Geburtsvorbereitungskurse sowie für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik sowie eine Geburtspauschale von 300 Euro.
Darüber hinaus erkennt die R+V Leistungen von Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen an. Außerdem können versicherte Kunden Telemedizin in Anspruch nehmen und über den R+V-Partner TeleClinic online ärztlichen Rat erhalten.
Drei Tarifkombinationen
Das neue R+V-Beihilfe-Konzept besteht aus den drei Tarifkombinationen Classic, Comfort und Premium. Alle drei Varianten enthalten einen Grundtarif sowie einen Ergänzungstarif, der unter anderem die Erstattung der Restkosten für Heilpraktiker, Sehhilfen, zahntechnische Leistungen und die Behandlung bei Auslandsreisen regelt. In der Premium-Variante zahlt die R+V zudem Arzthonorare, die über den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung liegen.
Zudem bietet die R+V in den Varianten Comfort und Premium Wahlleistungstarife. Dabei erstattet die R+V in der Comfort-Variante Zweibettzimmer und Privatarzt bei freier Krankenhauswahl. In der Premium-Variante werden bei freier Klinikwahl die Kosten für Einbettzimmer und Privatarzt auch über die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung hinaus übernommen.
In allen drei Varianten des R+V-Beihilfe-Konzepts können die Versicherten preiswert zusätzliche Absicherungen abschließen, etwa ein Krankenhaustagegeld oder ein Pflegemonatsgeld.
„Mit Hilfe des neuen R+V-Beihilfe-Konzepts wollen wir in der Zielgruppe der Beamten und Beamtenanwärter deutlich Marktanteile gewinnen“, betonte Nina Henschel, Vorständin der R+V Krankenversicherung.