Mit der Schaffung der neuen Bundesbehörde sollten die bisherigen Strukturen im Kampf gegen Geldwäsche effizienter gestaltet werden, sagte Lindner. „Es wird sicherlich auch eine personelle Verstärkung geben, aber im Kern geht es um einen Paradigmenwechsel in der Methode.“ Deshalb sei nicht mit einem „sehr wahrnehmbaren Personalaufwuchs“ zu rechnen.
Die neue Bundesbehörde soll die bisher zersplitterten Kompetenzen bündeln. Sie soll Lindner zufolge vier Säulen umfassen. Ein neues Bundesfinanzkriminalamt soll einen eigenständigen Fahndungsbereich und echte Ermittlungsbefugnisse bekommen. Die Zuständigkeiten für die Durchsetzung von Sanktionen sollen an einer Stelle angesiedelt werden. Die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit FIU solle als dritte Säule in die neue Bundesbehörde integriert werden. Zudem soll es laut Lindner eine Zentralstelle für die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor beim Bund geben, um Länderzuständigkeiten zu koordinieren und Standards zu definieren.
„In Deutschland kümmern wir uns stark um die kleinen Fische bei der Finanzkriminalität. Aber die dicken Fische, die schwimmen uns davon“, sagte Lindner. Man wolle daher in Zukunft an die Hintermänner der Taten herankommen. Dazu folge man der Spur des Geldes. „Unser Ziel ist eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität, eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen und mehr Stärke des Rechts, um die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ehrlichen Kaufleute vor denen zu schützen, die sich nicht an die Regeln halten.“ (dpa-AFX)