Neue Berufs-Zulassungsregeln für Immobilienmakler und -verwalter

Immobilienmakler müssen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig für eine Gewerbeerlaubnis einen Nachweis ihrer Sachkunde erbringen. Erfahrene Makler sollen von dieser Pflicht befreit werden.

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Die neuen Regelungen für Immobilienmakler und -verwalter sollen voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten.

Nach den am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Regeln für die Berufszulassung wird für Wohneigentumsverwalter zudem eine Erlaubnispflicht eingeführt, für die ebenfalls ein Sachkundenachweis sowie eine Berufs-Haftpflichtversicherung erforderlich sind.

Mit dem Gesetzentwurf solle die Qualität der von Maklern sowie Verwaltern erbrachten Dienstleistungen verbessert und der Verbraucherschutz im Immobilienbereich „erheblich gestärkt“ werden, erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in Berlin.

Ausnahme für erfahrene Makler

Nach Darstellung des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter sollen gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Makler, die bereits sechs Jahre am Markt sind, von der Sachkundeprüfung befreit sein. Das gelte auch für sich selbst verwaltende Gemeinschaften von Eigentümern oder die nicht gewerbsmäßige Verwaltung durch einen Miteigentümer.

Ohne Regelung bleibe auch die bloße Verwaltung eigenen Vermögens, weil hier nicht von einer Gewerbsmäßigkeit ausgegangen werde. Der Gewerbetreibende müsse zudem die Qualifikation seiner Mitarbeiter prüfen, bevor diese tätig werden. Ein Sachkundenachweis sei in diesem Fall aber nicht nötig.

Regelung tritt voraussichtlich Ende 2017 in Kraft

Der Verband rechnet damit, dass das Gesetz spätestens im ersten Quartal 2017 verkündet wird. Dann folge die Rechtsverordnung, die unter anderem die Kriterien für den Sachkundenachweis festlege. Ende 2017 dürfte dann die Berufs-Zulassungsregelung in Kraft treten. (dpa-AFX)

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