Aller staatlichen Unterstützung zum Trotz: In der gegenwärtigen Krisensituation mit exorbitant gestiegenen Energiekosten und dadurch bedingten Preissteigerungen für den normalen Konsum sind die Menschen so sparsam wie nie. Das Spendenaufkommen durch private Haushalte ist im Sinkflug begriffen, Billig-Discounter haben Hochkonjunktur. Und: Vermehrt stehen bei Verbrauchern Finanzprodukte wie Versicherungen auf der Streichliste, zuvorderst unsinnige und teure.
Stehen künftig also auch bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vermehrt Vertragsstornierungen im Raum? Kann sein, denn die Krisensituation wird noch über eine ungewisse Zeit anhalten. Zumindest Haushalte mit niedrigen Einkommen und Menschen mit einem nun sensibilisierten Kostenbewusstsein werden häufiger mit spitzer Feder nachrechnen.
Sie werden feststellen, dass Lebensversicherungen besonders teure Finanzprodukte sind. Und somit gerät auch die versicherungsförmige betriebliche Altersvorsorge (bAV) auf den Prüfstand. Das Risiko aus Vermittlersicht: Junge Verträge könnten schnell wieder gekündigt, ältere Verträge beitragsfrei gestellt werden – und bAV-Vermittler könnten Kunden verlieren. Welchen Nutzen können die Unternehmen denn aus einer versicherungsförmigen bAV noch ziehen? Ihre Steuervorteile sind überaus überschaubar und im Wettbewerb um Fachkräfte ist sie alles andere als etwas Besonderes.
Ein Knackpunkt: Aus Sicht von Unternehmen bedeutet eine versicherungsförmige bAV Liquiditätsabfluss. Liquidität, die in der Krise womöglich dringend benötigt wird. Vor allem solche Unternehmen, die eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten möchten, dürften sich vermehrt nach versicherungsfreien bAV-Konzepten umsehen, die betriebswirtschaftlich Sinn machen.
Mit der pdUK den Spieß umkehren
Wie können sich bAV-Beratende auf diesen sich abzeichnenden Wandel einstellen? Indem sie sich selbst wandeln, auch mal neue Wege ausprobieren, bei denen sie aber weiterhin ihre ganze bAV-Beratung einbringen können. Ein Vorschlag: Sie könnten sich beispielsweise offen zeigen für eine Honorarvergütung anstatt der sonst üblichen Provision bei versicherungsförmigen bAV-Produkten. So wie es bereits eine ganze Reihe an Honorarberatern getan haben oder solche, die für sich das Mischmodell nutzen.
Eine Möglichkeit ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK). Bei diesem versicherungsfreien bAV-Durchführungsweg (der älteste in Deutschland überhaupt) verdienen bAV-Berater rein an Honoraren. Diese liegen im Durchschnitt bei rund 1.000 Euro pro Mitarbeiter mit Vertragsabschluss. Entsprechend wird auch keine Stornoreserve wie bei Versicherungen einbehalten. Warum auch, denn Mitarbeitende verlieren bei Kündigung in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss ihre Ansprüche aus dem arbeitgeberfinanzierten Anteil und Unternehmen dürfen diese so genannten Fluktuationsgewinne bei sich verbuchen.
Zudem können bAV-Beratende mit der pdUK gerade jetzt den Spieß umkehren und eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Prävention für die nächste Krise vorschlagen – anstatt als Versicherungsvermittler zu einem Zeitpunkt den Kopf in den Sand zu stecken, wo gerade Beratung besonders nottut. Denn bei der pdUK verbleiben die bAV-Beiträge zum größten Teil im Unternehmen und können dort unter anderem für den Liquiditätsaufbau, zur Ablöse teurer Bankkredite oder zur Finanzierung im Anlagevermögen genutzt werden. Aufgrund dieser erheblichen Innenfinanzierungseffekte geben die Arbeitgeber statt der gesetzlich geforderten Mindestzulage in aller Regel 30 bis 50 Prozent hinzu, oft sogar 100 Prozent.
Gleichwohl ist der Umstieg auf ein versicherungsfreies bAV-Produkt auf Honorarbasis intellektuell durchaus anspruchsvoll. Je mehr Erfahrung und betriebswirtschaftliches Grundverständnis bAV-Berater und –Beraterinnen mitbringen, umso leichter gelingt er. So können sich Vermittler als eine Art Unternehmensberater ein ganz neues Standing aufzubauen. Auch gegenüber ihren Altkunden, denen sie jetzt in Krisensituationen Lösungswege aufzeigen können.
Bei diesen Themenfeldern punkten
Neben den genannten betriebswirtschaftlichen Vorteilen durch die Innenfinanzierungseffekte können Berater mit der pdUK auch bei diesen Themenfeldern punkten:
Steuervorteile: Der Staat erkennt die pauschaldotierte Unterstützungskasse als soziale Einrichtung an. Daraus resultieren manche Steuervorteile, die die U-Kasse noch attraktiver macht. So sind die Zuwendungen des Arbeitgebers voll steuerabzugsfähig. Des Weiteren führt die Einrichtung einer pdUK zu keinerlei Pensionsrückstellungen.
Sicherheit: Weil die U-Kasse die Leistungsansprüche in aller Regel als Einmalzahlung begleicht, stehen im Gegensatz zu Rentenzahlungen Zeitpunkt und Höhe der Leistung genau fest. Dadurch sind U-Kassen genau planbar. Und: Alle Leistungsansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein abgesichert. Zudem sind U-Kassen von Entwicklungen auf den Kapitalmärkten weitgehend unabhängig.
Verzinsung: Sämtliche Kosten der U-Kasse liegen beim Arbeitgeber und sind dort voll steuerabzugsfähig. Für Mitarbeitende heißt dies im Gegensatz zu versicherungsförmigen bAV-Angeboten, dass sich ihre Beiträge und die der Arbeitgeber vom ersten Euro an verzinsen. Welche Verzinsung sich Arbeitgeber leisten können, hängt unter anderem davon ab, mit welcher Rendite sie bei einer Anlage im Unternehmen (oder partiell am Kapitalmarkt) kalkulieren.
Arbeitgeberattraktivität: Die Absicherung der Leistungsansprüche, die Kostenvorteile gegenüber einer Versicherung und die meist höhere Verzinsung sind wesentliche Faktoren im Werben um Fachkräfte. Die Durchdringungsquote der pdUK liegt durchschnittlich bei etwa 90 Prozent – Traumwerte gegenüber Versicherungsangeboten. Die Belegschaft sieht quasi jeden Tag ihre eigene Altersvorsorge im Unternehmen arbeiten. Das fördert die Arbeitsmotivation und die Identifikation mit dem Arbeitgeber. Beides fördert die Bindung an das Unternehmen. Übrigens: Das häufig kolportierte Argument, die pdUK sei nur etwas für Unternehmen mit Besserverdienenden, ist schlicht falsch. Gerade bei Unternehmen mit Gering- und Normalverdienenden kommt dieses bAV-Modell besonders gut an.
Es genügt nicht, einfach den Schalter umzulegen
Und neben all dem greifen bei der U-Kasse ebenso die Instrumente wie Nettolohnoptimierungen mittels steuer- und sozialabgabebefreiten Vergütungsbausteinen und die Vorteile einer Gehaltsumwandlung.
Es wird deutlich: Um die bAV auf Honorarbasis zu beraten, genügt es nicht, einfach den Schalter umzulegen. Der sperrige Name „pauschaldotierte Unterstützungskasse“ lässt schon vermuten, dass hier mehr dahinter steckt als bei Versicherungen. Das Wissen darüber zu erlangen ist an einer der auf U-Kassen spezialisierten Branchen-Akademien möglich, die Webinare dort sind zumeist kostenlos.
Gleichzeitig heißt es „Learning by doing“. Ist erst einmal das Grundwissen aufgebaut, erfolgt die Einrichtung einer U-Kasse in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Konzeptionär. Dabei ist darauf zu achten, dass bei diesem die drei unabdingbaren Disziplinen Steuer-, Rechts- und betriebswirtschaftliche Beratung in einer Hand liegen. Praxisnahe Hilfestellung bieten auch die bAV-Rechner auf der Webseite des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskasse.
Einen weiteren Wissensfundus bietet die Webseite www.anwalt.de unter dem Suchwort „pauschaldotierte Unterstützungskasse“. Dort finden sich zahllose Rechtstipps zur U-Kasse – und übrigens auch zur bAV im Allgemeinen – die sich jederzeit im Praxisalltag anwenden lassen.
Manfred Baier ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.