Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der den Norm-Entwurf seit 2019 erarbeitet hat, setzt sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammen. Ziel des Norm-Entwurfs ist eine standardisierte und damit für die Anwender erleichterte Erarbeitung des Risikoprofils von Privatanlegern.
„Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens andererseits. Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren“, so Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss.
„Hervorzuheben ist, dass der Ausschuss den Mut hatte, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf,“ sagte Dr. Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand des Defino Institut für Finanznorm, denn immerhin sei „mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt.“
Das Dokument kann unter der Web-Adresse www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe eingesehen und kommentiert werden.