Die Tinte unter dem ersten schwarz-gelben Koalitionsvertrag seit elf Jahren ist getrocknet. In Zusammenarbeit mit dem BFW Bundesverband Freier Wohnungs- und Immmobilienunternehmen hat cash-online die wichtigsten Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Union und FDP aus Sicht der Immobilienwirtschaft zusammengestellt.
Mietrecht
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass alle mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen, beim Wärmecontracting sowie bei der Bekämpfung von Mietnomaden abgebaut werden sollen. Zudem sollen die asymetrischen Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter angeglichen werden.
Energieeinsparverordnung
Eine weitere Verschärfung der EnEV soll es vorerst nicht geben. Die EnEV 2009 wird zunächst evaluiert.
Erbschaftsteuerrecht
Das Erbschaftsteuergesetz soll nachgebessert und gegebenenfalls modifiziert werden.
Zinsschranke
Bei der Zinsschranke wird deutlich nachgebessert. So soll die Freigrenze bei der Zinsschrankedauerhaft auf drei Millionen Euro angehoben werden.
Unternehmensfinanzierung und KfW-Förderprogramme
Die Unternehmensfinanzierung auch über KfW-Programme, insbesondere über das KfW-Sonderprogramm 2009, soll verbessert werden. Daneben sollen die KfW-Programme optimiert und vereinfacht werden.
Denkmal-AfA
Die Denkmal-AfA soll im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
Stadtumbau Ost
Künftig soll sich der Stadtumbau auf die Aufwertung der Innenstädte und Sanierung der Altbausubstanz konzentrieren.
Altersgerechtes Wohnen
Die Bundesregierung will altersgerechtes Wohnen weiterentwickeln und ausbauen. Die finanzielle Aufstockung und Weiterentwicklung der KfW-Programme wird allerdings noch vage gehalten.
Eigentumsförderung
Das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) soll vereinfacht werden.
Mietwohnungsneubau
Zwar heißt es im Koalitionsvertrag, dass „insbesondere in Ballungsräumen … zusätzlicher Wohnungneubau erforderlich“ sei, doch wurde die Forderung der Immobilienverbände, die degressive AfA wieder einzuführen, nicht aufgenommen.
Real Estate Investment Trusts (REITs)
Das REIT-Gesetz soll nachgebessert, „überflüssige Hemmschwellen für den deutschen Markt“ abgebaut werden, „ohne die schutzbedürftigen Interessen der Verbraucher zu vernachlässigen“ (cash-online berichtete). Inwieweit Wohnimmobilien künftig eingebunden werden können, lässt die Textfassung allerdings offen.
Doppelbesteuerungsabkommen
An der Freistellung ausländischer Einkünfte soll grundsätzlich festgehalten werden.
Schutz vor Darlehensabtretung
Darlehensnehmer, die ihr Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedienen sollen besser geschützt werden. Eine Abtretung von Darlehensforderungen oder die Übertragung der Kreditverhältnisse an ein Unternehmen ohne Banklizenz wird künftig nur noch bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein.
Selbstgenutzte Immobilien als Schonvermögen
Die selbstgenutzte Immobilie soll umfassend geschützt und auch in das Schonvermögen von Hartz IV-Empfängern einbezogen werden. (te)
Foto: Shutterstock