Neue FinVermV passiert den Bundesrat

Knapp 90 Punkte standen auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am letzten Freitag – als Top 68 die Neuregelungen zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Die Verordnung passierte die Länderkammer ohne Änderungen. Inhaltlich werden sich die Vermittler und Berater mit den Änderungen arrangieren können. Doch schon jetzt ist die Verordnung angezählt. Ein Kommentar von Denise Primus und Dr. Martin Andreas Duncker, Rechtsanwälte von SCHLATTER in Heidelberg.

Jetzt ist sie also durch, die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Der Bundesrat ist in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 20.09.2019 der Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses, der Finanzausschuss, der Kulturausschusses des Rechtsausschuss gefolgt und hat dem Entwurf in der zuletzt am 22.07.2019 vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Fassung zugestimmt.

Ohne Änderungen durch den Bundesrat

Änderungen am Wortlaut der Verordnung hat es auf den letzten Metern nicht mehr gegeben. Die Verordnung tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Dank der Übergangsfrist von neun Monaten bis zum Inkrafttreten, die es im letzten Korrekturlauf in den Verordnungstext geschafft hat, haben die Vermittler und Berater nun Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen und Vorbereitungen zu treffen. Das ist insbesondere für die Einführung der Telefonaufzeichnung eine große Erleichterung.

Aufzeichnungspflicht kommt

Mit der Bundesratsentscheidung steht fest: Auch die zu Recht kritisiert Aufzeichnungspflicht für telefonisch geführte Vermittlungs- und Beratungsgespräche wird kommen. Aufgrund der EU-Vorgaben aus MiFID II und der Festlegung des deutschen Gesetzgebers (§ 34g GewO Abs. 1, S. 2, Nr. 3 GewO) war dieser Weg zwar vorgezeichnet.

Wirklich überzeugt von der Aufzeichnungspflicht und ihrem Nutzen ist eigentlich niemand, auch die Bundesregierung nicht. Das BMF hat sich erst kürzlich in einem Positionspapier für eine kurzfristige Abschaffung der Aufzeichnungspflicht eingesetzt. Das BMF verweist zu Recht auf die hohen Kosten, datenschutzrechtliche Einwände und mögliche Vertrauensverluste in der Kundenbeziehung.

Um diese Pflicht zumindest vom freien Finanzvertrieb noch abzuwenden, haben einige Stimmen vor der Bundesratssitzung noch auf eine Änderung des Entwurfs gedrungen. Durchsetzen konnten sie sich leider nicht. So wird man nun erst auf europäischer Ebene über die Abschaffung dieser Pflicht diskutieren.

Verbraucherschutz-Ausschusses überstimmt

Von allen Ausschüssen hatte allein der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz den Verordnungswortlaut in einigen Punkten kritisiert. Der Ausschuss forderte beispielweise Änderungen im Hinblick auf die Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen. Die Vermittler sollten – so der Ausschuss – bei diesen Produkten auch dann nicht von der Erstellung eigener Info-Blätter befreit sein, wenn sie vom Produktgeber erstellte Informationen übergeben.

Der Vermittler müsse vielmehr – so der Ausschuss – wie auch bei allen anderen Finanzanlagen dem Anleger auch hier ungefragt eigene Informationen zu den Kosten- und Nebenkosten aushändigen. Zudem seien die Produktblätter der Emittenten häufig intransparent und unvollständig.

 

Seite 2: Was die BaFin will

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