Im August 2023 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 300.000 kleine Solaranlagen für den Balkon in Betrieb. Gegenüber dem Dezember 2022 ist das ein Plus von 200.000 Anlagen. Eine spezielle Photovoltaikversicherung benötigt man dafür nicht, betont der GDV. „Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Denn der Verband hat die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung jetzt erweitert. Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen. „Kunden die mit einer Mini-Photovoltaikanlage ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, sollten sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen. Daher haben wir unsere Musterbedingungen angepasst“, so Käfer-Rohrbach.
Kundinnen und Kunden sollten mit ihrem Versicherer reden
Grundsätzlich gelten die erweiterten Musterbedingungen für neu abgeschlossene Hausratversicherungen. Der Verband empfiehlt daher allen Besitzerinnen und Besitzern von Balkonkraftwerken, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert. Anders als bei großen Photovoltaikanlagen, die meist auf dem Dach installiert werden, gibt es für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen.
Private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden bei Nachbarn
Beim Schutz der Mini-Solaranlagen kann auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Löst sich zum Beispiel ein Modul während eines Sturms und beschädigt den Balkon der Nachbarn, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Mieter, so der Rat des GDV, sollten vor einer Installation zuerst ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen.
Idealerweise gehen sollten Mieter von ihrem Vermieter die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk einholen. Wird die Solaranlage etwa an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht, ist die Zustimmung des Vermieters häufig notwendig. Gut zu wissen: Seit Jahresbeginn werden die Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung entfällt. Zudem gibt es zahlreiche Förderprogramme, die einen Kauf finanziell unterstützen.
Was gilt für Immobilienbesitzer?
Immobilienbesitzer können ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen. Diese Versicherungen leisten unter anderem bei Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und weitere Naturgefahren etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck.