Handwerker die ihre Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert haben, profitieren von der Meisterpflicht. Darauf weist die Universa nun hin.
Zum Jahreswechsel wurde für zwölf Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Qualität und Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern. Betroffen sind beispielsweise Fliesenleger, Raumausstatter und Drechsler.
Wer seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgesichert hat, kann sich nach erfolgreicher Meisterprüfung freuen. Denn oftmals gibt es hier ein extra Nachversicherungsrecht.
So kann man beispielsweise bei der uniVersa nach Bestehen der Meisterprüfung seine BU-Rente um bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro pro Jahr, ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Gleiches gilt beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei der Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Betroffene sollten sich im Terminkalender einen Merker setzen, damit die Nachversicherungsgarantie nicht vergessen wird, empfiehlt der Versicherer. (dr)
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