Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend und daher ein absolutes Muss für Motorradfahrer. Sie schützt vor Schäden, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Teil- und Vollkasko-Versicherung hingegen decken Schäden ab, die das eigene Fahrzeug betreffen. Welche der Versicherungsvarianten die geeignetere ist, hängt vom individuellen Absicherungswunsch ab.
Grundsätzlich sind Motorradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet, denn Helm und Motorradkleidung schützen nicht so gut wie die Karosserie eines Autos. Eine private Unfallversicherung ist deshalb für sie, genau wie für alle übrigen Verkehrsteilnehmer, sinnvoll. Bei einer dauerhaften Invalidität zahlt die Versicherung eine vereinbarte Invaliditätsleistung aus. Auch eine regelmäßige Rentenzahlung ist möglich.
Sollte der bisherig ausgeübte Beruf bei bleibenden Schäden dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung die finanzielle Existenz absichern: Sie kompensiert das wegfallende Einkommen und deckt die laufenden Lebenshaltungskosten ab. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie etwa Krankenhaustagegeld oder, für den schlimmsten aller Fälle, eine Todesfallleistung für die Hinterbliebenen vereinbart werden.