Neue Musterbedingungen für Cyberpolicen

abgeschnittene Aufnahme eines männlichen Hackers mit Laptop und Tablet, Cyber-Sicherheitskonzept
Foto: Bildagentur PantherMedia / AndrewLozovyi
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen werden die Gefahren aus dem Web häufig unterschätzt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für Cyberrisikoversicherungen überarbeitet, um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Was sich geändert hat.

Die Struktur der Policen bleibt unverändert, jedoch wurden Anpassungen vorgenommen:

  1. Mobiles Arbeiten: Der Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert.
  2. Verletzung von Datenschutzgesetzen: Schadensersatzansprüche gemäß DSGVO sind mitversichert.
  3. Krieg und staatliche Angriffe: Ausschluss von Schäden durch digitale Kriegsführung und staatliche Cyberangriffe.
  4. Externe Dienstleister: Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Störungen durch Cloud-Anbieter oder Rechenzentren.
  5. IT-Sicherheitsniveau: Neue Formulierung von Obliegenheiten, um den aktuellen technischen Stand widerzuspiegeln.

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GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont die Bedeutung angemessener IT-Sicherheit und die Unterschätzung der Cybergefahren im Mittelstand. Er fordert verstärkte Bemühungen aller Akteure, einschließlich der Politik, zur Verbesserung der Cybersicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität.

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