Die Struktur der Policen bleibt unverändert, jedoch wurden Anpassungen vorgenommen:
- Mobiles Arbeiten: Der Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert.
- Verletzung von Datenschutzgesetzen: Schadensersatzansprüche gemäß DSGVO sind mitversichert.
- Krieg und staatliche Angriffe: Ausschluss von Schäden durch digitale Kriegsführung und staatliche Cyberangriffe.
- Externe Dienstleister: Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Störungen durch Cloud-Anbieter oder Rechenzentren.
- IT-Sicherheitsniveau: Neue Formulierung von Obliegenheiten, um den aktuellen technischen Stand widerzuspiegeln.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont die Bedeutung angemessener IT-Sicherheit und die Unterschätzung der Cybergefahren im Mittelstand. Er fordert verstärkte Bemühungen aller Akteure, einschließlich der Politik, zur Verbesserung der Cybersicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität.