Sie sind mit und ohne Alterungsrückstellungen erhältlich. „Wir haben unsere neuen Tarife so konzipiert, dass sie nicht nur einfacher sind, sondern auch besonders viel Schutz und attraktive Leistungen zu sehr
günstigen Beiträgen bieten“, erklärt Nina Klingspor, Vorstandsvorsitzende der APKV, den neuen Ansatz. Mit MeinZahnschutz erhalten Kundinnen und Kunden eine verlässliche Rundumversorgung.
Für jeden der neuen Zahnschutz-Tarife gilt: Kosten für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe erstattet die APKV vollständig bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Deckelungen der früheren Tarife der APKV entfallen. Damit können Kundinnen und Kunden zum Beispiel zweimal im Jahr eine Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Zahnbehandlungen erstattet die APKV ebenfalls zu 100 Prozent ohne Deckelungen – inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Heißt: In der Regel müssen Versicherte nichts mehr hinzuzahlen. Verwendet der Zahnarzt bei der Behandlung Akupunktur, Lachgas, Hypnose oder andere Betäubungen, um Patient:innen ihre Angst und Schmerzen zu nehmen, übernimmt das die APKV. Zudem ist Zahn-Bleaching in allen Tarifen enthalten: Die APKV stellt hierfür alle zwei Jahre bis zu 150 Euro bereit.
„Eine Innovationsgarantie in allen MeinZahnschutz-Tarifen stellt sicher, dass neue, medizinisch anerkannte Behandlungsmethodenautomatisch abgedeckt sind und unseren Versicherten zugutekommen werden“, sagt Klingspor.
Unterschiedliche Ausgestaltungen bieten die neuen Tarife bei Zahnersatz wie Kronen, Implantate und Inlays sowie Aufbiss-Schienen. Kunden können zwischen 75-, 90- und 100-prozentiger Übernahme der Kosten wählen – inklusive der Leistungen der GKV. Die Quoten gelten dann auch für die Kieferorthopädie. Der Maximalumfang bei der Kieferorthopädie liegt nach APKV-Angaben bei bis zu 3.000 Euro.
Erwachsene zwischen 21 und 30 Jahren zahlen beispielsweise für die 90-Prozent-Variante 15,89 Euro im Monat, Kinder 13,15 Euro – ohne Alterungsrückstellung. „Wir bieten die neuen Tarife mit und ohne
Alterungsrückstellungen an – je nachdem, was der Versicherte gerne möchte. Kundinnen und Kunden sind dabei maximal flexibel. Sie können während der Laufzeit zwischen den Varianten wechseln. Die Leistungen sind davon unabhängig und immer gleich umfangreich“, sagt Klingspor.
Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
Die Erstattungsobergrenzen entfallen bei allen Tarifen schon nach drei Jahren. Besonderer Vorteil dabei: Das erste Jahr wird als Rumpfjahr gezählt. Das bedeutet: Ganz gleich, wann man abschließt, am Jahresende gilt man bereits als ein Jahr lang versichert und erhält somit deutlich schneller alle Leistungen.
Neu: Tarife auch für Heilfürsorgeberechtigte abschließbar
Unkompliziert und ohne Sondervereinbarung können auch Heilfürsorgeberechtigte alle MeinZahnschutz-Tarife abschließen. Heilfürsorgeberechtigte sind Berufsgruppen mit erhöhter Gefährdung wie Angehörige der Bundeswehr, der Polizei oder Feuerwehr. Diese Personen können nun wie jeder GKV-Versicherte die Zahntarife abschließen und erhalten die gleichen Leistungen ohne Einschränkungen.