In die Berechnung der Vollkasko-Versicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkasko-Schäden (u.a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein. In der Teilkasko-Versicherung gibt es 24 Typklassen (10-33). Für diese Statistik werden die Teilkasko-Schäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.
Typklasseneinstufung kann sofort für Neuverträge angewandt werden
Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2019. Die Typklasse allein lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages
Verbraucher können die neuen Typklassen aller rund 29.000 Automodelle direkt online abrufen: www.typklasse.de. (dr)
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