Darüber hinaus bietet der Versicherer auch individuelle Lösungen für Arbeitgeber zur Umsetzung und Verwaltung von Arbeitgeberzuschüssen an. So können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen „Pooling“-Lösungen“ nutzen, um zum Beispiel die Zuschüsse für sämtliche Versicherungsverträge der Mitarbeiter einheitlich zu organisieren.
Höhe der Sozialabgabenersparnis entscheidet über Höhe des Zuschusses
Spart ein Arbeitgeber allerdings weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen ein, kann der Zuschuss auch geringer ausfallen. Arbeitgeber müssen nur die tatsächlichen Einsparungen weitergeben. In diesem Fall sollten sie spitz abrechnen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der mit seinem monatlichen Verdienst von 6.000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Kranken- und Pflegeversicherung, aber unter der für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt, wandelt im Monat 260 Euro um. Sein Arbeitgeber schießt 27,43 Euro zu, also lediglich die Beitragsanteile (2019) zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von 10,55 Prozent.
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