Neuer Agrar-Rechtsschutz: Ostangler setzt auf „Fair Play“

Foto: Ostangler Brandgilde
Jens-Uwe Rohwer, Vorstandsvorsitzender der Ostangler Brandgilde.

Die Ostangler Brandgilde (OAB) sichert mit der neuen „Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play“ das Kerngeschäft von Landwirten, deren Familien und Nebenbe­trieben ab. Damit der Landwirt erntet, was er sät, tritt die Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play unter anderem für das Vertrags- und Sachenrecht sowie für das private Recht ein.

Ein Landwirt fungiert in vielen Bereichen: Er ist in der Regel Immobilien-Besitzer, Ge­schäftsführer, Verkehrsteilnehmer, Arbeitgeber, Verkäufer, Produzent und vieles mehr. All diese Funktionen können rechtliche Konflikte wie unter anderem Vertrags­unstimmigkeiten, Schadensersatzforderungen und Haftungsfragen mit sich bringen.

„Landwirte unterliegen in ihrer Tätigkeit vielfältigen rechtlichen Risiken. Dabei gibt es einige branchenspezifische Besonderheiten wie beispielsweise das Zusammen­fließen der Privat- und Geschäftssphäre. Aus diesem Grund benötigen Landwirte eine Absicherung, die im Scha­den­fall beides abdeckt“, erklärt Jens-Uwe Rohwer, Vor­stands­vorsitzender bei Ostangler Brandgilde.

Umfassende Absicherung

Der von der Ostangler Brandgilde angebotene Rechtsschutz für den Landwirt stellt daher eine Kombination aus einem speziellen agrarbezogenen Firmenrechtsschutz und einem Privatrechtsschutz dar. So ist der Kunde unter anderem in den Bereichen Schadenersatz, Verkehr, Arbeit, Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen, Gebäude, Wohn­ung und Grundstück abgesichert.

Wie bei einer „nichtspezifischen“ Rechtsschutzversicherung werden dabei bei Rechtsstreitigkeiten unter anderem anfallende Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zeugengelder, Kosten für den Sachverständiger etc. übernommen.

Einschluss von Vertrag- und Sachenrecht

Als grundlegende Besonderheiten gilt bei der Agrar-Rechtsschutzver­sicherung Fair Play, dass der Kunde Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen­recht genießt. Des Weiteren ist er auch im Verwaltungsrechtsschutz inklusive Cross Compliance versichert, wie beispielsweise bei Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen. Darüber hinaus erhält der Landwirt sowohl im privaten Bereich (inklusive der Familie) als auch in seiner betrieblichen Funktion und seiner Nebenbetriebe umfassenden Schutz.

„Eine Rechtsschutzversicherung ist eine notwenige Ergänzung zur Haftpflichtver­sicherung des landwirtschaftlichen Betriebs, denn kaum eine Branche ist mittler­weile so facettenreich wie die Landwirtschaft und geht weit über das Kerngeschäft hinaus. Ob Urlaub auf dem Bauernhof, der Vertrieb eigener Erzeugnisse aus dem Hofladen, Holzhandel, Reiterhof und vieles mehr – mit steigendem Angebot steigen die Risiken, die sich durch die unterschiedlichen Geschäfts­felder ergeben. Daher sollten sich Landwirte unbedingt umfassend rechtlich absichern,“ so Rohwer.

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