Von Marek Majewsky und Lilli Kleine, dpa
Das Europaparlament hat neue EU-Sanierungsvorgaben gebilligt, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihre Klimaziele einhält. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll so bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen.
Im Dezember hatten sich Unterhändler des Parlaments und der ebenfalls beteiligten EU-Staaten auf das neue Gesetz geeinigt. Die Länder müssen das Vorhaben auch noch bestätigen, in den meisten Fällen ist das aber Formsache. Der Inhalt im Überblick:
Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?
Laut EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen für einzelne Gebäude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt. Auf die Bundesregierung komme damit eine große Herausforderung zu, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Demnach muss genau geklärt werden, welche Gebäude wann saniert werden müssen. Für Bauunternehmen sei das wichtig, um langfristig ihre Kapazitäten einplanen zu können.
Die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein übergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut gedämmte Gebäude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trägt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden. Das Bundesbauministerium wollte sich vorab nicht zu den Auswirkungen des Gesetzes äußern. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, man werde den Umsetzungsbedarf prüfen. Die Bundesregierung habe sich dafür eingesetzt, dass es keine individuellen Sanierungspflichten von Wohngebäuden gebe.