Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen neuen Standard für die Prüfung von Prospekten für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz verabschiedet. Die WP-Gutachten sind damit für Anleger tabu.
Der neue Standard heißt IDW S 14 „Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen über öffentlich angebotene Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz“ (Stand 9. Juli 2018). Er wurde Ende August verabschiedet und nun in der IDW-Zeitschrift veröffentlicht, berichtete Rechtsanwalt und Steuerberater Klaus-Lorenz Gebhardt, Partner der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars auf einer Veranstaltung des Unternehmens.
Der Fokus des neuen IDW S 14 richtet sich demnach auf die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit) der Angaben im Prospekt und in dem Vermögensanlageninformationsblatt (VIB). Zudem müssen die Wirtschaftsprüfer (WP) die Widerspruchsfreiheit der Angaben in Prospekt und VIB im Hinblick auf die Anlageziele und Anlagepolitik überprüfen, so Gebhardt.
Keine Vollständigkeitsprüfung mehr
Der neue Standard für Vermögensanlagen war notwendig geworden, nachdem sich der Standard IDW S 4 nach dessen Neufassung nur noch auf Prospekte von alternativen Investmentfonds (AIF) bezieht. Wie der neu gefasste IDW S 4 sieht nun auch der IDW S 14 grundsätzlich keine Vollständigkeitsprüfung mehr vor, da dies durch die Finanzaufsicht BaFin erfolge.
Entsprechend sind in beiden IDW-Standards nun auch keine Vorgaben (Anlagen) für die Prospektinhalte/-elemente mehr enthalten, die für eine nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Vollständigkeit erforderlich sind. Letzteres prüft die BaFin nicht.