Alles andere als Sparflamme: Neues aus den Produktküchen der Versicherer

Privat-Haftpflichtversicherung: Universa stockt Leistungen auf

Die Universa Versicherungen haben die Leistungen in ihrer Privat-Haftpflichtversicherung „FLEXXprotect“ zum 1. Juni aufgestockt. Durch eine Innovationsgarantie gelten die Verbesserungen ohne Mehrbeitrag für Neugeschäft und Bestandskunden gleichermaßen. So bleiben volljährige Kinder nach der abgeschlossenen Ausbildung weiter über die Eltern kostenfrei mitversichert, solange sie mit ihnen in häuslicher Lebensgemeinschaft wohnen und noch nicht verheiratet sind. Bei Schlüsselverlust sind jetzt auch Tresor- und Möbelschlüssel mitversichert. In allen Absicherungsvarianten ist eine Mallorca-Deckung enthalten, die beim Fahren fremder Fahrzeuge im Ausland schützt.

Beim „best-Tarif“ wird der Vollkasko-Selbstbehalt bei Schäden an einem Car-Sharing-Fahrzeug übernommen. Ebenso sind Schäden an gemieteten E-Scootern mitversichert. Zudem leistet der Tarif auch für Eigenschäden durch ein deliktunfähiges Enkelkind und für Schäden, die beim Öffnen einer Kfz-Tür entstanden sind. Neu aufgenommen wurden Mietsachschäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an fest installierten Wohnwagen oder Campingcontainern. Eine Bauherrn-Haftpflichtversicherung ist jetzt bis zu 350.000 Euro enthalten (vorher bis 250.000), gewerbliche Nebentätigkeiten sind bis zu 20.000 Euro versichert (vorher bis 12.000). Zudem wurden die mitversicherten Nebentätigkeiten ausgeweitet, zum Beispiel um Jugendtraining, Tierbetreuung, Haushaltshilfe, Kochkurse und Nagelpflege sowie für Influencer und Podcaster.

Gothaer legt runderneute Privathaftpflicht auf

Die Gothaer bietet ab dem 1. Juni eine komplett neue Privathaftpflichtversicherung an. Der nagelneue Tarif zeichne sich durch die höchste verfügbare Deckungssumme im deutschen Markt aus und sei zudem besonders familienfreundlich für Alleinerziehende, betont der Versicherer bei der Vorstellung.

„Mit der neuen Privathaftpflichtversicherung setzen wir ein starkes Zeichen in einem hart umkämpften Markt. Das neue Produkt bietet einen passgenauen und zeitgemäßen Versicherungsschutz für die unterschiedlichen Lebenssituationen unserer Kunden – und das zu deutlich günstigeren Beiträgen“, erklärt Laura Elaine Schulz, Leiterin Produkte und Innovationen bei der Gothaer Allgemeine. Mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro gehöre man zu den wenigen Versicherern, die einen derart hohen Versicherungsschutz anbieten. „Wir sind davon überzeugt, dass unser neues Produkt uns weiteren Auftrieb im Privatkundengeschäft geben wird“, so Schulz weiter.

Entsprechend der Lebensphase ihrer Kunden bietet die Gothaer fünf Produktlinien von Spar- bis Premium mit jeweils zwei wählbaren Deckungssummen an. Der Clou: Der neue Tarif berücksichtigt Alleinerziehende als eigene Tarifgruppe und ordnet sie nicht mehr wie zuvor der Vertragsform „Familie mit Kind“ zu. Der Versicherer verspricht bis zu 25 Prozent günstigere Beiträgen.

Der Premiumschutz umfaßt unter anderem eine Bestleistungsgarantie sowie die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Unabhängig von der Produktlinie profitieren alle Kundinnen und Kunden von der Innovationsklausel, die künftige Leistungsverbesserungen in der Privathaftpflichtversicherung automatisch und kostenlos mit einschließt.

Zudem wählt der Versicherer bei Thema Schadenersatz einen nachhaltigen Ansatz. So wird bei Sachschäden einer Reparatur der Vorrang gegenüber einer Neuanschaffung eingeräumt. Nach Angaben des Versicherers würden dabei auch Reparaturkosten ersetzt, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen. Damit sei man einer der ersten Versicherer am Markt, die diesen nachhaltigen Ansatz unterstützen, heißt es von Seiten des Versicherers.

DEVK erweitert Schutz für Balkonkraftwerke

Laut Statista waren im vergangenen Jahr schon über 300.000 Mini-Solaranlagen bundesweit in Betrieb – Tendenz steigend. Mittlerweile gibt es sie in Baumärkten zu kaufen, online und sogar beim Discounter. Der Bundestag hat Ende April neue gesetzliche Regeln verabschiedet, die erstmals Steckersolargeräte im Gesetz als eigene Kategorie aufgeführt. Waren bisher nur Geräte mit bis zu 600 Watt Leistung erlaubt, dürfen nun nicht mehr als 800 Watt eingespeist werden, eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig. Besitzerinnen und Besitzer müssen nur über ein Onlineformular die Bundesnetzagentur informieren, die dann wiederum dem Netzbetreiber Bescheid gibt.

Hierauf reagiert die DEVK und hat ihre Versicherungsbedingungen für die Balkonkraftwerke angepasst und die maximale Leistung des Wechselrichters ebenfalls von 600 auf 800 Watt erhöht. Automatisch über die Hausratpolice mitversichert sind alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module dürfen aktuell nicht mehr als 2.000 Watt Leistung haben. Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Die Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Im neuen Hausrat-Tarif versichert die DEVK außerdem den Diebstahl von Balkonkraftwerken von bis zu 1.500 Euro.

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