Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Merkblatt zur Darstellung der Wertentwicklung geschlossener AIFs veröffentlicht. Doch die Ausführungen sind äußerst dürftig und helfen kaum weiter. Der Löwer-Kommentar
Das Merkblatt zur „Beschreibung des Ausführungsstandards im Hinblick auf die Verwaltungspraxis zur angemessenen Darstellung der historischen und künftigen Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds in den Wesentlichen Anlegerinformationen“ veröffentlichte die BaFin vergangene Woche auf ihrer Website.
Wer nun eine ausführliche und detaillierte Verwaltungsanweisung für die vorgeschriebenen Performance-Szenarien in dem Dreiseiter „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) bei geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIF) erwartet hat, sieht sich getäuscht: Das Merkblatt ist tatsächlich nur ein Blatt und umfasst gerade einmal eine Seite.
Es befasst sich hauptsächlich mit der Darstellung der Wertentwicklung in der Vergangenheit. Diese soll durch ein Säulendiagramm erfolgen, wobei auf der X-Achse die Kalenderjahre und auf der Y-Achse die prozentuale Wertentwicklung, die auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet werden muss, anzugeben sind.
„Modifizierte interne Zinsfußmethode“
Zudem werden die Verwendung einer nicht näher erläuterten „modifizierten internen Zinsfußmethode“ sowie bestimmte Erläuterungen vorgegeben.
Das alles geht jedoch komplett am Thema vorbei: Geschlossene AIFs haben in der Platzierungsphase, in der die wAI erstellt werden müssen, in der Regel keine Vergangenheit von mehreren Jahren. Genauer gesagt: Mir ist nicht ein einziger geschlossener Publikums-AIF bekannt, für den in den wAI solche Berechnungen angestellt werden könnten.
Für den Fall, dass keine ausreichende Vergangenheit vorhanden ist, enthält das Merkblatt indes lediglich zwei Sätze. Davon ist auch noch der eine widersprüchlich, der andere nichts sagend.