Pauschale Abrechnung einfacher
Hintergrund: Ab 2019 müssen die Arbeitgeber für alle neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent für die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen an die Versorgungseinrichtungen zahlen. Sollte der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen einsparen, kann er nur die tatsächliche Ersparnis als Beitragszuschuss weitergeben. Das ist die so genannte „Spitzabrechnung“. Dieses Verfahren ist jedoch kompliziert und erfordert eine ständige Prüfung.
Die Signal Iduna empfiehlt den Arbeitgebern deshalb einen pauschalen Zuschuss zu zahlen, um aufwändige Abrechnungen zu vermeiden. „Selbst bei einem pauschalen Zuschuss können noch rund fünf Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen auf den Entgeltumwandlungsbetrag eingespart werden“, erläutert Vatter. (dr)
Foto: Signal Iduna