Neues Einmalbeitragspolicen-Konzept der Condor

Mit Congenial Royal hat die Condor Versicherungsgruppe eine neue fondsgebundene Rentenversicherung für Einmalbeitragszahlungen auf den Markt gebracht, die eine professionelle Verwaltung für die Vermögensanlage ermöglichen soll.

Claus Scharfenberg, Condor
Claus Scharfenberg, Condor

„Congenial Royal für Einmalbeiträge richtet sich an Kunden mit gehobenen Ansprüchen, die in erster Linie eine steueroptimierte Vorsorgelösung und zugleich eine professionelle Verwaltung für ihre Vermögensanlage suchen“, stellt Claus Scharfenberg, Vorstandsmitglied der Condor Lebensversicherungs-AG, das neue Konzept vor.

Mit der Einmalbeitragspolice kann der Vermittler seinen Kunden schon mit kleineren Anlagesummen einen Zugang zu insgesamt 23  vermögensverwaltend gemanagten Fonds (VV-Fonds) bieten, in denen unterschiedliche Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Cash oder alternative Investments miteinander kombiniert werden. Das Condor-Fondsuniversum wurde dafür um zahlreiche neue VV-Fonds ergänzt, darunter antea, FvS Strategie SICAV – Ausgewogen R, ETF-Dachfonds P und smart-Invest-Helios AR B. Das neue Angebot ist Unternehmensangaben zufolge systematisch nach unterschiedlichen Anlagephilosophien (Nachhaltigkeit, ETF, Sachwerte, Trendfolge) und Risikoklassen (defensiv, ausgewogen, dynamisch, flexibel) zusammengestellt. Eine Fondsübersicht, die nach Risikoneigung und Anlagepräferenzen sortiert ist, soll dabei eine Art Leitfaden bilden, mit dem jeder Anleger möglichst einfach die für ihn richtigen Fonds findet.

Das Produkt soll zudem durch eine effiziente Kostenstruktur überzeugen. Je nach Tariflinie und Anlagebetrag ist Unternehmensangaben zufolge eine Reduction in Yield (Renditeminderung) von weniger als einem Prozent pro Jahr möglich – das inklusive der Kosten für die Vermögensverwaltung.

Zudem soll der Kunde von Steuervorteilen profitieren können. Congenial Royal bietet Unternehmensangaben zufolge die Möglichkeit, die Steuerbelastung im Vergleich zu reinen Fondsdepots deutlich zu reduzieren. Der Grund: Dort fließen die laufenden Fondserträge wie Kursgewinne und Ausschüttungen während der Vertragslaufzeit ohne Steuerabzug in die Police. Die Fondsumschichtung bei Fondsdepots hingegen sei mit hohen Steuerzahlungen verbunden, da das Finanzamt ein Viertel des realisierten Kursgewinns erhält. Bei der Fondsanlage im Rahmen der Einmnalbeitragspolice hingegen falle – unabhängig von der Anzahl der Fondsumschichtungen – keine Abgeltungsteuer an. Die Besteuerung falle in der Regel erst zum Laufzeitende an und könne laut Condor gegebenenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren erfolgen. (te)

Foto: Condor

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