Heiratswillige Paare mit internationalem Bezug müssen aufpassen. Einschneidende Neuerungen im europäischen Güterrecht erfordern Weitblick, um persönliche Interessen zu wahren und keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Liebe macht bekanntlich nicht vor Ländergrenzen halt. Immer häufiger kommt es zu Partnerschaften mit internationalem Bezug. Dazu zählen nicht nur binationale Paare, bei denen ein Partner einen ausländischen Pass hat. Gleiches gilt auch für deutsch-deutsche Paare, die längere Zeit im Ausland wohnen wie Auswanderer, Auslandsrentner, Pflegetouristen oder Expatriates. Oder auch Partnerschaften mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die als Einwanderer oder Impatriates in Deutschland Fuß fassen.
Zwei aktuelle EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO) haben für diese Gruppen das Güterrecht grundlegend verändert. Hiernach entscheidet in erster Linie der Lebensmittelpunkt und nicht die Staatsangehörigkeit über das maßgebliche Güterrecht. Ziel ist es, im Scheidungsfall die Vermögensauseinandersetzungen von Eheleuten mit internationalem Bezug zu vereinfachen. Die Neuerungen betreffen alle Eheleute, die ab dem Stichtag 29. Januar 2019 heiraten oder eine Güterrechtswahl treffen. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Die neuen Bestimmungen gelten EU-weit, mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark sowie einem Großteil der osteuropäischen Staaten.
Heiratswillige aufgepasst
Bislang galt bei Eheschließungen mit gleichen Staatsangehörigkeiten stets das Güterrecht des betreffenden Landes. Von nun an gilt für alle neuen Eheschließungen und Güterrechtsvereinbarungen grundsätzlich das Güterrecht des Landes, in dem die Ehepaare ihren „ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt“ haben. Wer glaubt, ein Wohnsitz reiche dafür aus, wiegt sich in trügerischer Sicherheit. Entscheidend sind immer die gesamten Lebensumstände, was im Einzelfall abzuwägen ist.
Aus den Neuregelungen ergeben sich weitreichende Folgen wie nachfolgende Fallbeispiele verdeutlichen. Betroffene sollten umgehend die Auswirklungen für ihre Lebenssituation prüfen und klare güterrechtliche Verhältnisse schaffen. Untätigkeit ist fehl am Platz: Im Falle einer Scheidung drohen erhebliche finanzielle Nachteile. Mitunter eröffnen die Neuregelungen auch attraktive Gestaltungsoptionen, die genutzt werden sollten.
Von den Neuregelungen sind im Prinzip alle künftigen Eheschließungen betroffen. Schließlich ändern sich die Lebensumstände im Laufe der Zeit und ein ausländischer Wohnsitz ist keine Seltenheit mehr. Deshalb ist grundsätzlich Weitblick gefragt. Heiratswillige sollten kein Risiko eingehen und klare Regelungen für den Güterstand treffen, die eine flexible Lebensplanung ermöglichen und böse Überraschungen vermeiden.
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