Neues Güterrecht: Vorsicht bei grenzenloser Liebe

Wenn ein deutsches Paar etwa in Italien heiratete und dort seinen ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so galt bislang das deutsche Güterrecht und damit die Zugewinngemeinschaft. Das ist jetzt passé: In diesem Fall kommt für neue Eheschließungen nun das italienische Güterrecht zum Tragen, womöglich ohne dass die Eheleute sich darüber im Klaren sind. Das italienische Güterrecht weicht komplett von dem deutschen Pendant ab. Es ist eine Mischung aus Gütergemeinschaft und Gütertrennung.

Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall: Heiratet ein italienisches Paar in Deutschland, wo es auch seinen ersten gemeinsamen Aufenthalt hat, so findet automatisch das deutsche Güterrecht Anwendung. Nur wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung unterschiedliche gewöhnliche Aufenthalte haben, greift hilfsweise das Güterrecht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.

Das Güterrecht ist europaweit sehr unterschiedlich. Kommt französisches Güterrecht zur Anwendung, wird ab dem Tag der Eheschließung bei einem Immobilienkauf des Ehemanns die Ehefrau automatisch Miteigentümerin. Wer solche güterrechtlichen Fallstricke umgehen möchte, sollte dringend aktiv werden und vertragliche Vorkehrungen treffen.

Für Klarheit sorgen

Die Neuregelungen bieten auch die Möglichkeit einer Rechtswahl. Eheleute können gemeinsam eine Wahl treffen, welches Güterrecht zur Anwendung kommen soll. Dies kann das Güterrecht eines Landes sein, in dem einer der Eheleute wohnt oder dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehepartner besitzt. Bei Eheleuten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten und verschiedenen Wohnsitzen im Ausland stehen verschiedene Rechtsordnungen zur Wahl.

Betroffene sollten grundsätzlich prüfen, ob sie von der Möglichkeit der Rechtswahl Gebrauch machen wollen. So sorgen sie für klare Verhältnisse und bestimmen ein vorteilhaftes Güterrecht für ihre Belange (siehe Infokasten „Das richtige Vorgehen“).

In vielen Fällen ist das deutsche Güterrecht erste Wahl. Die Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts bietet überdies für den Erbfall einige steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Eheschließungen, die eventuell die Anwendung des Güterrechts einer fremden Rechtsordnung auslösen, bergen große Risiken. Heiratswillige sollten vorab unbedingt einen erfahrenen Spezialisten für Fragen des internationalen Familien- und Erbrechts hinzuziehen. So lassen sich viele Unsicherheiten umgehen und faire und vorteilhafte Lösungen für die Eheleute finden.

Seite drei: Wie Sie richtig vorgehen

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