Jens Spahn (CDU) bleibt weiterhin agil und treibt sein Programm an Reformvorhaben voran. Heute im Fokus: Der GKV Verwaltungsrat. Was sich am Gremium künftig ändern soll und welche Folgen dies für Versicherte hat.
Die Reform des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte das Meisterstück von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden. Jüngst sorgte sein Vorschlag für die Neuregelung des Finanzausgleichs unter den Krankenkassen für Aufruhr bei den Vertretern der Krankenkassen. Nun führt er seinen Kurs zur Professionalisierung des Systems weiter fort, indem er die Zusammensetzung des GKV Verwaltungsrats verändern möchte.
Bislang setzt sich dieser aus ehrenamtlichen Vertretern zusammen. Geplant ist, diesen künftig aus den Vorstandsmitgliedern der Kassen zu bilden. Damit sollen die Strukturen enger in das operative Geschäft eingebunden sein.
Das System GKV: Hat Mitbestimmung ausgedient?
Arbeitgeber und Versicherte fühlen sich von diesem Vorschlag gegen den Kopf gestoßen. Bislang bildet der Verwaltungsrat eine der wenigen Möglichkeiten, um direkten Einfluss auf die Ausrichtung der gesetzlichen Krankenkassen zu nehmen. Kernaufgabe dieses Gremiums ist es, Entscheidungen über das Anlagevermögen der Krankenkassen zu treffen und zugleich eine Kontrollfunktion gegenüber den Krankenkassen auszuüben. Die Aufgaben sind in Paragraf 217b Abs. 1 SGB V genauer geregelt, sodass der Vorschlag von Spahn auch die Neuordnung dieses Bereichs des Sozialgesetzbuchs nötig macht.
Quelle: GKV Spitzenverband
Scharfe Kritik kommt jedoch auch von den Krankenkassen selbst. Der AOK Bundesverband verabschiedet am vergangenen eine Resolution zum geplanten Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn. In der zugehörigen Pressemitteilung heißt es: „Die soziale Selbstverwaltung ist ein unverzichtbarer Teil der Mitbestimmung von Mitgliedern der Krankenkassen und Beitragszahlern im deutschen Gesundheitswesen.“
Professionalisierung oder Rückzug ins Politische?
Insbesondere die Frage der Professionalisierung erhitzt die Gemüter: „Es ist nicht erkennbar, welchen Vorteil es haben sollte, dass stattdessen künftig die hauptamtlichen Vorstände der Krankenkassen über die Grundsatzfragen der Gesundheits- und Pflegeversorgung entscheiden sollten“ heißt es in der Presseerklärung des AOK Bundesverbandes. Insbesondere die fehlende Objektivität der Beteiligten nährt die Frage nach den vertretenen Interessen der Einzelnen.
Ähnliches findet aus Sicht von Spahn jedoch auch bei der Verteilung der Finanzmittel zwischen den einzelnen Krankenkassen statt. Der freie Wettbewerb wird durch die Ungleichbehandlung zugunsten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) aus Sicht von Spahn und anderen Krankenkassen geführt.
Auch hierzu äußert sich der AOK Bundesverband am Freitag. Unter Verweis auf den eigenen Aufsichtsrat soll künftig der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt stärker zu Fragen ob der Verteilung von Finanzmitteln einbezogen werden. (fm)
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