Darunter fallen laut Nexible etwa nachträglich eingebaute oder durch Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile wie Navigationsgeräte, Abstandsregeltempomaten und Nachtsicht-Assistenten. Auch nachträglich installierte Dachzelte, die sich ideal für einen gelungenen Campingurlaub eignen, zählen dazu.
Darüber hinaus können sich laut der Medienmitteilung Vollkasko-Kunden mit Vollkaskoversicherungsschutz darauf verlassen, dass bei einem Unfall im Ausland mit einem bei einem ausländischen Versicherer versicherten Fahrzeug, der Schaden am eigenen Auto entschädigt wird, sofern der Unfallgegner ganz oder teilweise haftet.
Absicherung gegen Naturgewalten
Wenn auch oft nicht gern in Erwägung gezogen, ist es dennoch wichtig, bei Naturereignissen wie Sturm, Böen, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung gewappnet zu sein. In solchen unkontrollierbaren Fällen können sich Kunden auf die Teilkaskoversicherung von nexible verlassen. Wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, gilt der Versicherungsschutz ebenso. So wäre beispielsweise auch der Hagelschaden an einem nachträglich installierten Dachzelt gedeckt.
Reduzierung von Carsharing-Selbstbehalten
Ein weiterer neuer Deckungsbestandteil neben dem Auslandsschadenschutz ist die Selbstbeteiligungs-Reduzierung bei Schäden mit Carsharing-Pkw. „Vor allem in Großstädten ist Carsharing ein immer größeres Thema. Viele schätzen trotz eigenem Auto die Möglichkeit, je nach Bedarf ein passendes Fahrzeug zu leihen und überall wieder abstellen zu können. Daher bieten wir sowohl innerhalb der Teil- als auch der Vollkaskoversicherung den Selbstbeteiligungs-Schutz bei Unfällen mit einem Carsharing-Pkw“, hebt Boltz hervor.
Wer sich also dazu entscheidet, das eigene Auto zu Hause zu lassen, kann auf folgenden Vorteil bauen: Leiht man sich als nexible-Kunde bei einem der gängigen Carsharing-Anbieter ein Auto mit einem Selbstbehalt von beispielsweise 1.000 Euro aus und verursacht mit diesem Auto einen Kaskoschaden, wird der Selbstbehalt auf die bei nexible vereinbarte Höhe reduziert, beispielsweise auf 300 Euro.
Ein großes Plus dabei ist, dass dies keinerlei Nachteile für die Schadenfreiheitsklasse mit sich zieht. „Wir arbeiten stetig an der Produktweiterentwicklung und wollen in Zukunft einen Versicherungsbaustein für Elektroautos und eine neue Zweitwagenrabattierung anbieten“, stellt Boltz in Aussicht.