„Nicht einmal halbherzig“: Kabinettsbeschluss zur bAV unter Beschuss

Der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK) hat den Kabinettsbeschluss zur Betriebsrente kritisiert. Demnach soll die Belastung durch die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge auf ausgezahlte Betriebsrenten mit einem Freibetrag von 159,25 Euro monatlich belegt werden. 

Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK

Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK sagte: „Diese Regelung ist nicht einmal halbherzig und fördert nicht gerade das ohnehin erschütterte Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge.“

Die Gesetzesformulierung von Gesundheitsminister Jens Spahn würde nach Ministeriumsangaben bedeuten, dass sich für rund 60 Prozent der Betroffenen, deren Einnahmen aus Betriebsrenten höchstens 320 Euro im Monat betragen, die Beiträge mindestens halbieren würden. Für Baier sieht das nur auf den ersten Blick gut aus, würde aber bei genauem Hinsehen Millionen von Betriebsrentnern weiterhin nicht helfen.

Bei einem Rentenfaktor von 16 beziehungsweise einer Lebenserwartung von 84 bis 85 Jahren, so die Berechnungen des BV-pdUK, würde eine Betriebsrente von 320 Euro einem angespartem Kapital von lediglich rund 61.400 Euro entsprechen. Der bei Betriebsrentnern durchschnittlich aufgebaute Kapitalstock läge aber bei rund 100.000 Euro. Das bedeute, dass die große Mehrheit der Betriebsrentner weiterhin doppelt zur Kasse gebeten werde. Selbst bei einer Betriebsrente von 1.000 Euro wären die Ersparnisse aus der Reform nur „marginal“.

„Das Vertrauen sinkt“

Als mindestens ebenso schwerwiegend sieht Baier die Tatsache an, dass mit dem Entwurf erneut die Chance verpasst werde, auf Unternehmerseite weitere Anreize zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu setzen. Auch bei den Arbeitgebern sinke das Vertrauen in die bAV zusehends. Sie würden längst erkennen, dass ihre Zuschüsse bei der faktischen Beibehaltung der Doppelverbeitragung für die allermeisten Betriebsrentner wenig effektiv eingesetzt wären. Bei versicherungsbasierten bAV-Modellen täten Null- und Minuszinsen ihr Übriges. (kb)

Foto: BV-pdUK

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