Nicht krankenversichert? Dazu rät der BdV

Heinz Hoenig
Foto: Picture Alliance
Schauspieler Heinz Hoenig

Für Selbständige oder freiberuflich tätige Menschen können die Krankenversicherungsbeiträge aufgrund unregelmäßiger oder schwankender Einkommen unbezahlbar werden. Was Betroffene tun können.

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss entweder eine gesetzliche (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) haben. Dennoch haben nicht alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherung abgeschlossen, wie aktuell in den Medien über den Schauspieler Heinz Hoenig berichtet wird.

„Insbesondere für Selbständige oder freiberuflich tätige Menschen können die Krankenversicherungsbeiträge aufgrund unregelmäßiger oder schwankender Einkommen unbezahlbar werden. Wer seine PKV-Beiträge dann nicht mehr zahlen kann, sollte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Versicherer suchen und seinen Tarif umstellen“, rät Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Der Versicherer dürfe auch bei Zahlungsrückständen dem Versicherten aufgrund der Versicherungspflicht nicht kündigen.


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Laut BdV haben PKV-Versicherte verschiedene Optionen: So kann sich der Basistarif für PKV-Versicherte anbieten, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Ihre Prämie reduziert sich dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Können Versicherte auch die reduzierte Prämie nicht zahlen, übernimmt der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen weiteren Anteil oder sogar die komplette Prämie. Möglich ist ein Wechsel in den Basistarif desselben Unternehmens jederzeit. Versicherte, die schon vor 2009 in der PKV versichert waren, können dagegen beispielsweise nur bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts in diesen wechseln.

Der leistungsschwächere Standardtarif steht laut BdV nur langjährigen und älteren Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind und weitere Voraussetzungen erfüllen, wenn sie einen prämiengünstigen Tarif benötigen. Er kann dann eine Option sein, wenn Versicherten ein Wechsel in andere normale Tarife des Versicherers nicht genügend Entlastung bringt, die Prämie für den leistungsstärkeren Basistarif zu hoch ist und sie eine Leistungsreduzierung in Kauf nehmen. Auch hier ist eine staatliche Bezuschussung – bei Hilfebedürftigkeit – möglich.

Bevor man einen Wechsel in den Basis- oder Standardtarif vornimmt, sollte man prüfen, ob der Verbleib oder Wechsel in andere normale Tarife des eigenen Krankenversicherers eine geeignete Lösung ist, da diese oftmals leistungsumfänglicher sind, rät der BdV. Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, kann dabei grundsätzlich auch zu diesen PKV-Tarifen eine staatliche Bezuschussung bekommen.

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