Niedrigzinsen: Es droht ein Generationenkonflikt in der bAV

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In Anbetracht des anhaltenden Zinsverfalls hat Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS), vor einem aufziehenden Generationenkonflikt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewarnt.

„Die historisch niedrigen Zinsen treiben den Finanzbedarf für die bestehenden Altzusagen mit ihren hohen Leistungsversprechen auf bislang nicht geahnte Höchststände. Dies führt zu einer erheblichen Mittelver­lage­rung zu Lasten der jüngeren Generationen“, beschreibt Dr. Lucius die Situation.

Appell für mehr Zukunftsfähigkeit der bAV

Er appelliert an die politischen Entscheidungsträger, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, die bAV-Systeme zukunftsgerecht auszubalancieren, um eine dauerhafte Benachteiligung der jüngeren Generationen zu vermeiden. „Von dem Versorgungsniveau der heutigen Rentnergenerationen werden die Jüngeren nur träumen können: Einerseits wird ihre Versorgungslücke immer größer, andrerseits treiben die niedrigen Zinsen den Aufwand für die eigene Vorsorge immer weiter in die Höhe. Gleichzeitig reduzieren viele Arbeitgeber die zusätzlichen betrieblichen Versorgungsleistungen, nicht selten, weil sie die Mittel für die Erfüllung bestehender Altzusagen benötigen“, betont Dr. Lucius.

Dieses bislang in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Problem besitze hohes gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Alle Beteiligten müssten erkennen, dass dieser Konflikt jetzt und nicht erst in zehn bis 15 Jahren entschärft werden dürfe. „Denn dann wären die Versorgungslücken uneinholbar groß“, warnt Dr. Lucius

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die versicherungsmathematischen Sachverständigen des IVS drei Vorschläge entwickelt:

„Aus den Beiträgen muss ein Maximum an Leistung herausgeholt werden“, fordert Dr. Lucius und ergänzt: „Mit der Garantie des Beitragserhalts wird das nicht gelingen; denn dann muss aufgrund der Niedrigzinsen der gesamte Beitrag sicher und ohne nennenswertes Überschusspotenzial angelegt werden, sodass am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich nur eine Leistung in Höhe der eingezahlten Beiträge herauskommt.“

Durch die Geldentwertung liegt diese Leistung betragsmäßig aber deutlich unter dem Wert der eingezahlten Beiträge. „Insofern verhindert der Beitragserhalt in Zeiten wie diesen den Werterhalt der eingezahlten Beiträge“, resümiert Dr. Lucius.

Umdenken erforderlich

Vor diesem Hintergrund ist ein Umdenken erforderlich. „Ziel muss es sein, von der vorherrschenden Garantiefixierung wegzukommen und Risiken im Hinblick auf die Vorsorgeerfordernisse sachgerecht und angemessen einzuschätzen“, führt Lucius aus.

„Beispielsweise werden Schwankungsrisiken im Zusammenhang mit Aktien und anderen Sachwertanlagen aufgrund der in Deutschland vorherrschenden Risikoaversion dramatisch überbewertet“, so der IVS-Vorsitzende. Diese Risiken seien jedoch über lange Zeiträume in einem Versorgungskollektiv und mit einem professionellen Risikomanagement sehr gut beherrschbar.

Nicht zuletzt deshalb sieht das IVS große Potenziale in der reinen Beitragszusage, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 eingeführt wurde. Mit ihrem Verzicht auf Garantien eröffne sie deutlich größere Freiheitsgrade in der Kapitalanlage.

„Dadurch kann ein nennenswerter Teil des Beitrags risikoreicher angelegt werden, was die Aussicht auf mehr Leistung auch für die jüngeren Generationen deutlich erhöht“, erläutert Dr. Lucius. In Anbetracht dieser Fakten sollten die Sozialpartner in den nächsten Tarifverhandlungen das gesellschaftsrelevante Thema betriebliche Altersversorgung trotz der coronabedingten Verwerfungen nicht ausklammern. 

Mehr Flexibilität nötig

Mit Blick auf die erworbenen Besitzstände benötigten die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV mehr Flexibilität im Arbeits- und Aufsichtsrecht. Ein wichtiger Schritt dorthin sei die Möglichkeit, Teilbestände bei regulierten Pensionskassen durch gezielte, bestandsbezogene Nachdotierungen der Trägerunternehmen zu sanieren.

„Bislang musste die gesamte Pensionskasse gegen die Wand gefahren werden, bevor die Sanierungsklauseln greifen“, erläutert Dr. Lucius die aktuelle Rechtslage. Durch die separate Sanierung von notleidenden Teilbeständen könnte das gesamte Kollektiv wirkungsvoll gestärkt und ein Run-off der Pensionskasse verhindert werden. Daher begrüßt das IVS den vom Gesetzgeber hierzu vorgelegten Reformvorschlag. 

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