Bereits am 19. Januar 2023 hatte die BaFin beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt. Am darauffolgenden Tag wurde durch das
Amtsgericht die einstweilige Verwaltung des Vermögens der North Channel Bank angeordnet und ein
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz nun auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet.
Die Einlagen der Kunden der North Channel Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes ge-
schützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der
Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Ent-
schädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro be-
friedigt; in besonderen Ausnahmefällen kann die Entschädigungssumme auch höher sein. Die EdB wird
in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.
Darüber hinaus ist die North Channel Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands
deutscher Banken e.V. (BdB). Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts
den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Siche-
rungsgrenze.