Ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam sorgt seit geraumer Zeit für Diskussionsstoff bei den PKV-Anbietern. Ein Versicherungsnehmer hatte der Axa vorgeworfen, dass die Beitragserhöhungen seiner privaten Krankenversicherung in den Jahren 2012 und 2013 unwirksam erhoben wurden. Er forderte sie deshalb zurück und bekam in erster Instanz Recht.
Die Begründung: Der vom Versicherer beauftragte Treuhänder sei von dem Versicherer wirtschaftlich nicht unabhängig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Axa hat Berufung eingelegt und verweist unter anderem auf verschiedene Gerichtsurteile, die die eigene Rechtsauffassung bestätigen.
„Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass es sich bei dem Urteil des Amtsgerichts Potsdam um einen Zivilprozess handelt. Daher gilt ein eventuell zu Lasten von Axa ergehendes Urteil in der zweiten Instanz nur zwischen den Parteien und ausschließlich für den konkreten Fall. Ansprüche für andere Versicherungsnehmer ergeben sich aus dem Urteil nicht“, stellt Dr. Thilo Schumacher klar, Vorstand der Axa Krankenversicherung. Eine finale Klärung durch eine höhere Instanz sei auch im Sinne der Versicherten wünschenswert.
Auch aus Sicht anderer Versicherer ist das Urteil rechtsfehlerhaft. „So wurde etwa als Beleg für die angeblich fehlende Unabhängigkeit eines PKV-Treuhänders in der Klage angeführt, dass dieser mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen von dem Versicherungsunternehmen erhalten habe. Diese 30-Prozent-Hürde bezieht sich allerdings auf die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern gemäß Handelsgesetzbuch, nicht aber auf die von Treuhändern“, betont Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka. Die Stellung des mathematischen Treuhänders sei systematisch und nach den rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht mit der des Abschlussprüfers vergleichbar. Daher seien die Vorgaben für Treuhänder auch nicht im Handelsgesetzbuch, sondern im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.
Rückendeckung von der Bafin
Rückendeckung bekamen die Gesellschaften sogar von der Finanzaufsicht. Dr. Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bafin, bewertete bei einer versicherungsrechtlichen Fachtagung der Universität Köln die in dem Urteil als Maßstab verwendete 30-Prozent-Marke als „abwegig“. Ob sich die nächsten Gerichtsinstanzen dieser Auffassung anschließen werden, muss sich aber erst noch herausstellen. Die Axa hat jedenfalls schon mal angekündigt, notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen. (kb)
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