Die Entscheidung der slowakischen Versicherungsaufsicht gilt rückwirkend zum 5. Juni 2023. Dies hat die NBS der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt. Nach Auskunft der NBS bedeutet der Entzug der Erlaubnis, dass die Novis keine neuen Versicherungsverträge abschließen darf.
Nach Angaben der Bafin hat der Entzug aber keine Auswirkungen auf das Bestehen laufender Versicherungsverträge. Die NBS werde bei dem zuständigen Gericht die Auflösung von Novis, die Einleitung eines Liquidationsverfahrens gegen Novis und die Bestellung eines Liquidators zur Durchführung dieses Verfahrens beantragen.
Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme und die Auswirkungen für die Kunden informiert die NBS auf ihrer Website. Die deutsche Übersetzung finden Sie hier. Ferner hat die slowakische Versicherungsaufsicht Q&As veröffentlicht. Auch hier gibt es eine deutsche Version. Zudem informiert die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) über den Entzug der Erlaubnis.
Eine Niederlassung der Novis war auch in Deutschland dazu berechtigt, Versicherungen zu vertreiben. Da der Hauptsitz des Unternehmens in der Slowakei liegt, ist jedoch nicht die BaFin für die Finanzaufsicht über Novis zuständig, sondern die slowakische Versicherungsaufsicht (Sitzlandprinzip).
Die slowakische Versicherungsaufsicht informiert zudem auf Ihrer Website über den aktuellen Stand zum Liquidationsverfahren der Novis.