Nürnberger mit neuem Produktkonzept

Mit der zertifikatgebundenen Renten-Versicherung VermögensPlan 2018 verbindet die Nürnberger Lebensversicherung AG erstmals ein Zertifikat mit einem Versicherungs-Produkt.
Nach Angaben des Unternehmens kombiniert das Produkt ein hohes Maß an Sicherheit mit Renditechancen und Steuervorteilen. Die offizielle Zeichnungsfrist hat gerade begonnen und endet am 28. November 2006.

Nach dem Versicherungskonzept des VermögensPlan 2018 wird ein Einmalbeitrag ? mindestens 5.000 Euro ? in einem Zertifikat der HSBC-Bank auf den europäischen Aktienindex Dow Jones Euro Stoxx 50SM angelegt. Er liefert am Ende seiner Laufzeit nach zwölf Jahren eine garantierte Mindestleistung, deren Höhe am 28. November 2006 festgeschrieben wird. Am 30. November 2018 erhält der Anleger dann entweder die festgeschriebene Mindestleistung, die nach derzeitiger Markteinschätzung zwischen 130 und 145 Prozent des Einmalbeitrages beträgt, oder den gezahlten Einmalbeitrag plus 100 Prozent der mittleren jährlichen Kursentwicklung des Dow Jones Euro Stoxx 50SM Index. In den letzten zwölf Jahren hatte die mittlere Kursentwicklung 129,86 Prozent betragen. Damit wären aus am 1. Juni 1994 angelegten 30.000 Euro nach zwölf Jahren 68.958 Euro geworden.

Durch die Verbindung mit einer Renten-Versicherung erhält der Kunde nach Ablauf der Aufschubdauer ? also frühestens ab 1. Dezember 2018 ? eine lebenslange Rente. Auch eine Kapitalauszahlung ist möglich. Bei einer Versicherungsdauer von mehr als zwölf Jahren wird das Geld nach Ablauf des Zertifikats in einem vom Kunden wählbaren Investmentfonds angelegt. Im Todesfall während der Laufzeit des Zertifikats zahlt die Nürnberger an den Bezugsberechtigten den Wert des Zertifikats zurück, mindestens aber den eingezahlten Betrag.

Da der Nürnberger VermögensPlan 2018 eine aufgeschobene Renten-Versicherung ist, werden Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die nach dem 60. Lebensjahr enden und mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, nur zur Hälfte besteuert. Bei einer Direktanlage in ein Zertifikat müssten die Erträge dagegen voll versteuert werden. Wählt der Kunde die lebenslange Rente, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Erträge während der Aufschubdauer sind nicht zu versteuern, auch Todesfall-Leistungen sind einkommensteuerfrei.

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