Nullzinspolitik: Was passiert mit den Pensionszusagen?

„Das hat für viele Unternehmen den Anstieg der Pensionsverpflichtungen von 10 bis 15 Prozent innerhalb des ersten Quartals 2019 zur Folge“, erläutert der Longial Geschäftsführer. „Es ist nicht auszuschließen, dass es im Laufe des Jahres zu einem weiteren Anstieg kommt.“

Aber auch Unternehmen, die nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, bekommen die Auswirkungen zu spüren: Der Zins für die Pensionsrückstellungen wird hier als Zehnjahresdurchschnitt der Anleiherenditen ermittelt. Das seit Jahren niedrige Renditeniveau führt zu einem Nachlaufeffekt, der sogenannten Zinsschmelze.

Das bedeutet: Der Rechnungszins fällt kontinuierlich und sorgt für Zusatzbelastungen – Zinsänderungseffekte – in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Für gewöhnlich werden kurzfristige Marktschwankungen durch den langfristigen Zinsdurchschnitt ausgeglichen. Dadurch bleibt die Entwicklung gut planbar.

Es wird teurer als geplant

„Dies ist durch die aktuellen Entscheidungen der EZB aber nun anders: Die Verwerfungen sind so deutlich, dass sie trotz allem unmittelbar spürbar sind. So hat sich die Erwartung für den HGB-Zins zum Ende 2019 in den ersten drei Monaten von 2,80 auf 2,75 Prozent eingetrübt, was einen Anstieg nur des Zinsänderungseffekts für 2019 von etwa zwölf Prozent nach sich zieht.

Konkret bedeutet das bei Pensionsverpflichtungen von eine Millionen Euro einen Anstieg des erwarteten Zinsänderungseffekts von rund 65.000 Euro auf 73.000 Euro“, so der Longial Experte.

Für die folgenden Jahre ist die Entwicklung noch dramatischer: In den kommenden drei Jahren ist für die bislang geplanten Zinsänderungseffekte ein zusätzlicher Anstieg von rund 20 Prozent zu erwarten. Für den längerfristigen Zeitraum, ab 2022, war bisher von einer Entspannung auszugehen.

Diese Prognose ist nun hinfällig, denn die bislang geplanten Zinsänderungseffekte werden sich mehr als verdoppeln – mit den entsprechenden Auswirkungen auf die GuV.

Was tun?

„Wer bisher gehofft hatte, das Thema Zinsschmelze aussitzen zu können, wird nun endgültig eines Besseren belehrt. Unternehmen, die auf diese Entwicklung nicht reagieren, werden voraussichtlich noch über Jahre mit erheblichen Zusatzaufwänden in ihren Bilanzen belastet“, weiß Hoppstädter.

Auch der Effekt aus der HGB-Reform im Jahr 2016 ist weitgehend verpufft. In der vagen Hoffnung, die Zinsen würden wieder steigen, hat die Regierung den Zins für die Pensionsrückstellungen von einem Sieben- auf einen Zehnjahresdurchschnitt angehoben.

Seite 3: Die Folge

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