Die Folge: Die Unternehmen müssen die in 2016 und 2017 eingesparten Aufwände nun über die kommenden Jahre sukzessive nachholen. Optionen zur Vermeidung der Zinsschmelze sind jedoch durchaus vorhanden.
„Lagern Unternehmen ihre Direktzusagen zum Beispiel auf einen Pensionsfonds aus, ist die Versorgungszusage aus dem Einflussbereich des Unternehmens herausgelöst und Zinseffekte können vollständig vermieden werden“, so der Longial Geschäftsführer.
Vermeiden lassen sich die Aufwände auch durch eine kongruente Rückdeckung der Direktzusagen.
„Versicherung und Direktzusage bilden dann eine Werteinheit und die Rückstellungen werden von den Zinsentwicklungen an den Kapitalmärkten abgekoppelt. Voraussetzung für die kongruente Rückdeckung ist aber häufig eine Neuordnung der Altersversorgung.“ (dr)
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