Nur Bafin-Prüfung light für AIF-Prospekte?

Die KVGen können Kritik an ihren Prospekten also nicht länger damit abtun, die Bafin habe ihn schließlich genehmigt. Auch wenn sie sich nicht selten über die zähen Abläufe bei der Bafin beklagen, dürfen sie nicht allein auf die Behörde schielen – in ihrem eigenen Interesse, aber auch in Hinblick auf die Rechtssicherheit des Vertriebs.

Zwar ist in erster Linie die KVG für den Prospekt verantwortlich, nach Auffassung von Rechtsgelehrten kann aber weiterhin auch der Vertrieb zumindest für offensichtliche Fehler oder inhaltliche Lücken im Prospekt haftbar gemacht werden, die ihm im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung hätten auffallen müssen. Das bestätigte erneut auch Martin Klein, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des Vertriebsverbands Votum, im Cash.-Interview.

Nach den vielen Haftungsprozessen mit geschlossenen Fonds alter Couleur sind – soweit zu hören ist – Zweifel an der Rechtssicherheit des Vertriebs weiterhin ein wesentlicher Grund für die noch immer schleppende Entwicklung der Branche. Die KVGen müssen hier unbedingt mehr tun und dürfen sich nicht auf den Formalien und ihrem „weißen“ Status ausruhen. Denn unstrittig ist schließlich, dass eine Instanz weder von der KVG noch vom Vertrieb oder den Anlegern für die Prospekte verantwortlich gemacht werden kann: Die Bafin.

Die komplette Geschichte und das Interview mit Votum-Chef Martin Klein lesen Sie in der aktuellen Cash.-Ausgabe 12/2016

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments