Nur wenige Bankkunden nutzen gestärkte Rechte zum Kontowechsel

Seit dem 18. September 2016 erleichtert das Zahlungskontengesetz Bankkunden den Wechsel des Girokontos. Laut einer aktuellen Umfrage nehmen jedoch wenige Verbraucher die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Anlass, ihr Konto zu wechseln.

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Das Zahlungskontengesetz erleichtert seit dem 18. September 2016 den Wechsel des Girokontos.

Nur wenige Bankkunden in Deutschland nehmen die vor einem Jahr gestärkten Verbraucherrechte zum Anlass für einen Kontowechsel. Von 2.052 repräsentativ Befragten haben in den vergangenen zwölf Monaten nur rund neun Prozent ihre Hauptbankverbindung geändert, wie das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur herausfand.

Und von den Kontowechslern gaben nur 24 (gut ein Prozent) an, die Neuregelung habe dabei eine Rolle gespielt. Nach den verschärften Vorgaben, die seit dem 18. September 2016 gelten, muss das neue Institut ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften des alten Kontos übernehmen.

Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis ist häufigster Wechselgrund

Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der Aufträge der vorangegangenen 13 Monate zu übermitteln. Nach spätestens zwölf Geschäftstagen soll das neue Konto fertig eingerichtet sein. Die Regelungen sind Teil des Zahlungskontengesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird.

Wer sich eine neue Bank gesucht hat, begründet das in der YouGov-Umfrage vor allem mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis (67 Prozent) und einem dichteren Netz an Geldautomaten (27 Prozent) beim neuen Institut. Auch bessere Erreichbarkeit vor Ort beziehungsweise per Telefon und E-Mail ist ein Wechselgrund (je 14 Prozent). (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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