25 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst beziehungsweise Beamten gaben an, eine Diensthaftpflichtversicherung (DHV) zu haben. 61 Prozent der Befragten gaben an, keine DHV zu haben und auch keinen Abschluss zu planen.
„Das Ergebnis überrascht“, sagt Lorenz Becker, Managing Director Haftpflichtversicherungen bei Check24. „Denn während der Dienstzeit kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht auf. Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte müssen bei grober Fahrlässigkeit mit Regressforderungen ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn rechnen.“
Diensthaftpflicht sichert Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst während Arbeitszeit ab
Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte müssen bei grober Fahrlässigkeit im Dienst mit Regressforderungen ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn rechnen, betont Check24. Bei Personenschäden können diese Kosten nach Angaben des Vergleichsportals schnell in die Hunderttausende gehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung könne so vor dem finanziellen Ruin schützen.
Ein Beispiel: Eine Lehrkraft verletzt während einer Klassenfahrt ihre Aufsichtspflicht. Eine Schülerin wird von einem Auto angefahren und hat seitdem ein hinkendes Bein. Die Heilkosten und das Schmerzensgeld liegen nach Angaben bei Check24 bei rund 200.000 Euro. Dafür müsse die Lehrkraft aufkommen.
Die Absicherung eines solchen finanziellen Risikos ist nicht teuer. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann einfach in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Lehrerinnen und Lehrer erhalten eine DHV in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung bereits ab 3,40 Euro im Monat, betont Check24.