In Anbetracht der jüngsten Schließungswelle offener Immobilienfonds appelliert der BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Berlin, für strengere Regeln zur Anteilsrückgabe. Hauptgeschäftsführer Stefan Seip sprach sich gestern in Hamburg für eine generelle Festlegung bestimmter Kündigungsfristen für Großanleger aus.
Feste Kündigungsfristen für Großanleger gefordert
Hintergrund: Im Oktober reagierten insgesamt zwölf Anbieter offener Immo-Fonds und der Dachfonds-Emittent DJE mit vorübergehenden Aussetzungen der Rücknahme von Anteilsscheinen auf die Repatriierungsoffensive institutioneller Anleger im Zuge des krisenbedingten Liquiditätsschocks. Der BVI will künftig verhindern, dass Profi-Investoren Geld kurzzeitig in Fonds parken und es bei Bedarf wieder abziehen. Über die Allgemeinen Vertragsbedingungen lasse sich eine entsprechende Regelung finden, auch wenn das Investmentgesetz dem bislang entgegenstehe, so der Verband.
Was passiert, wenn sich die Pforten wieder öffnen?
Bis auf die zwei Fonds der Schweizer Großbank UBS und den DJE-Dachfonds werden die Gesellschaften ihren Anlegern voraussichtlich in drei Monaten wieder die Tore öffnen. Es sei abzuwarten, welche ?Liquiditätsbelastung? für die Fonds dann anstehe, sagte Seip.
Marktexperten vermuten, dass eine erneute Rückgabewelle der Anteile folgen könnte, da der Liquiditätsdruck weiter hoch ist. Dann müssten die Fonds im schlimmsten Fall erneut schließen, um die gesetzliche Liquiditätsquote von fünf Prozent zu gewährleisten.
Andreas Schulten, Vorstand des Berliner Analysehauses Bulwien Gesa, teilt diese Befürchtungen nicht: „Wir rechnen eher damit, dass es nach Öffnung der Fonds wieder zu sehr starken Mittelzuflüssen kommen wird und aufgrund der volatilen Börsenmärkte eher zu viel Liquidität in die Kassen gespült wird.“ Damit würde der Renditedruck steigen und die Gesellschaften zu möglicherweise weniger renditeträchtigen Investitionen zwingen. (hb/mo)