Der Bundesrat ist mit einem Änderungswunsch bei der Regierung abgeblitzt, der vor allem Verschmelzungen offener Immobilienfonds betrifft. Die Forderung der Ländervertreter bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Fondsrichtlinie Ucits.
Nach dem Willen des Bundesrats soll eine geplante Regel gestrichen werden, die es Fondsanbietern untersagt, die Vertragsbedingungen ihrer Fonds zu ändern, sofern sie nicht ein Ausweichprodukt anbieten können, das vergleichbare Anlagegrundsätze verfolgt.
Der Bundesrat ist der Meinung, durch diese Vorschrift würden vor allem kleinere Anbieter schlechtergestellt, die nicht über eine breite Fondspalette verfügen. Die Entwicklungen auf den Finanzmärkten könnten jedoch Neuausrichtungen der Anlagestrategie notwendig machen.
Die Bundesregierung lehnt diese besonders offene Immobilienfonds betreffende Änderung ab. Das Umtauschangebot als Voraussetzung für eine Änderung der Anlagegrundsätze diene dem Schutz der Anleger, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.
Durch die Regel sollen Fondsverschmelzungen erschwert werden. Damit soll verhindert werden, dass Anleger das Immobilienportfolio eines anderen Fonds aufgedrängt bekommen. Zum Hinweis des Bundesrates, kleinere Fondsanbieter würden benachteiligt, weil sie keine vergleichbaren Fonds im Angebot hätten, schreibt die Bundesregierung, auch größere Anbieter hätten in der Regel nicht mehrere Immobilienfonds mit hinreichend ähnlichen Anlagegrundsätzen. (hb)
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