Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angekündigten Halte- und Kündigungsfristen für offene Immobilienfonds werden unverändert in den Entwurf für das Gesetz zur Regulierung der Branche einfließen. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf eine Sprecherin des Minsteriums.
„An den Eckpunkten des Reformvorschlags gibt es keine Änderungen“, bekräftigte diese gegenüber der Tageszeitung. Schäuble hatte eine zweijährige Mindesthaltedauer für neue Anleger offener Immobilienfonds vorgeschlagen sowie eine Kündigungsfrist zwischen sechs und zwölf Monaten vor Rückgabe der Anteile. Damit müssten sich Neuanleger bei ihrem Engagement für zweieinhalb bis vier Jahre festlegen. Der Fondsverband BVI möchte eine derart langfristige Bindung zumindest für Privatanleger vermeiden.
„Es handelt sich zunächst um einen Diskussionsentwurf“, erklärt Andreas Fink, Sprecher des BVI Bundesverbands Investment und Asset Management, gegenüber cash-online. Erst nach einer Anhörung im Ministerium im Mai werde dann der Entwurf erarbeitet, der dem Kabinett vorgelegt und im Finanzausschuss des Bundestags bearbeitet werde.
Der BVI hat eigene Regulierungsvorschläge vorgelegt, die eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten für nicht-natürliche Personen in normalen Publikumsfonds vorsehen, sowie optional den vorübergehenden Einsatz einer 90-tägigen Kündigungsfrist für natürliche Personen. Zudem zeigt sich der BVI mittlerweile offen für Mindesthaltefristen. In jüngerer Vergangenheit hatten vor allem institutionelle Investoren abrupt hohe Millionenbeträge aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Sechs Fonds sind aktuell wegen Liquiditätsmangel eingeforen. (bk)
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