Die offenen Immobilienfonds sollen nach dem Willen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble künftig nicht nur Haltefristen einführen, sondern auch die Werte ihrer Anteilsscheine nach unten korrigieren.
So sieht es der Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ vor. Nach Ansicht des Ministeriums hätte sich gezeigt, dass der Verkehrswert, auf dem die Portfoliobewertung basiert, ein „Schätzpreis“ sei, der „von dem langfristigen Halten der Immobilie und nicht dem baldigen Verkauf ausgeht“.
Daher soll ein Sicherheitspuffer eingeführt werden, indem die Verkehrswerte künftig nur noch zu 90 Prozent in die Ermittlung der Anteilspreise der Fonds einfließen. Dies hieße im Klartext, dass alle offenen Immobilienfonds ihre bisherigen Portfoliowerte pauschal um zehn Prozent absenken müssten.
„Dieser Vorschlag ist nicht angemessen“, kritisiert Andreas Fink, Sprecher des BVI Bundesverbands Investment und Asset Management, Frankfurt. Im Jahr 2009 sei es den offenen Immobilienfonds gelungen, 91 Objekte zum Verkehrswert oder darüber zu veräußern – trotz des erheblichen Abschwungs am Immobilienmarkt. Dies zeige, dass die Bewertung der Immobilien marktgerecht sei.
Nach dem Willen des Ministeriums soll die Abwertung der Portfolios um insgesamt zehn Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt werden. Bevor es jedoch zu einem Gesetzentwurf kommt, stehen noch verschiedene Anhörungen aus, in denen die Branchenvertreter eine Abänderung der Vorschläge erhoffen.
Darüber hinaus sehen die BMF-Vorschläge die bereits angekündigte zweijährige Mindesthaltedauer für neue Anleger offener Immobilienfonds vor, sowie eine Kündigungsfrist zwischen sechs und zwölf Monaten vor Rückgabe der Anteile. Damit müssten sich Neuanleger bei ihrem Engagement von vornherein für zweieinhalb bis vier Jahre festlegen. (bk)