Auch auf der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause hat die Bundesregierung keine Entscheidung über den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung getroffen. Damit wurde das Thema bereits zu dritten Mal verschoben.
In den letzten Tagen hatten Branchenmedien berichtet, dass sich Finanz- und Wirtschaftsministerium auf einen Referentenentwurf einigen konnten, der eine Deckelung der Abschlussprovisionen auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme vorsieht. Wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden, zum Beispiel eine geringe Stornoquote, können die Provision auf insgesamt vier Prozent angehoben werden.
Neue Deadline: 01.01.2021
Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Zudem sollen Ansprüche auf Abschlussprovisionen über vier Prozent, die auf Altverträgen basieren, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr gelten.
Kabinettsreife hat der Entwurf aber offenbar nicht erlangt. Wann sich die Bundesregierung den Deckel nun tatsächlich vornehmen wird, ist unklar. (kb)
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