Das OLG hat mit Urteil (Az.: 5 U 58/14) vom 10. November 2014 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Nach Auffassung des OLG reicht ein Einladungsschreiben der verklagten schweizerischen Bank an Vermittler in Deutschland zu einer Bodensee-Dampfschifffahrt als hinreichender Impuls im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c) des Luganer Übereinkommens aus, den deutschen Markt über Vermittler zu erschließen. Daher nahm das OLG Stuttgart die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte an.
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Das OLG Stuttgart hat das Urteil des LG Heilbronn aufgehoben und den Rechtsstreit zu erneuten Verhandlung und Entscheidung dorthin zurückverwiesen.
Rechtsanwalt Oliver Renner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden und Dozent am Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart sowie stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ der RAK Stuttgart. Seit 2009 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim und seit 2010 Geldwäschebeauftragter der RAK Stuttgart.
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