Ombudsmann meldet weniger Beschwerden über Versicherer

Mit 479 Eingaben gegen Versicherungsvermittler blieb die Anzahl der Beschwerden bei der Ombudsstelle in etwa konstant (Vorjahr 461). Im Hinblick auf den verhältnismäßig geringen Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen (unter drei Prozent) sei, so Ombudsmann Hirsch, erneut zu betonen, dass Beschwerden, mit denen ein Fehler eines Versicherungsvertreters bei Abschluss des Vertrages gerügt wird, in aller Regel nicht als reine Vermittlerbeschwerden behandelt würden. Da in vielen Fällen das Verhalten der Versicherungsvertreter den Versicherern zuzurechnen sei und sich das Anliegen der Beschwerdeführer an diese richte, werde vielmehr ein Unternehmensverfahren durchgeführt.

Verstärkt waren in der Praxis des Ombudsmanns Anwendungs- und Auslegungsfragen zu klären, die das zum 1. Januar 2008 reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufwirft. Zwar sei dabei eine Vielzahl von Einzelproblemen aufgetreten, wovon bisher nur ein Teil als gelöst angesehen werden könne. Gleichwohl könne zum jetzigen Zeitpunkt bereits festgestellt werden, dass die Reform aus Sicht der Rechtsanwendung gelungen ist, so der Bericht. (hb)

Foto: www.versicherungsombudsmann.de

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