Die Ombudsstelle für Versicherungen hatte es 2010 mit 18.357 Beschwerden zu tun, 1,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Eingaben gegen Vermittler blieben die Ausnahme. Erstmals mussten sich die Schlichter auch mit den Folgen einer Insolvenz befassen.
Der Jahresbericht von Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch weist 455 Fälle aus, die auf gesetzlicher Grundlage als Vermittlerverfahren durchgeführt wurden. Die Anzahl blieb damit im dritten Jahr in Folge auf etwa konstantem Niveau.
Grund für die wenigen Beschwerden ist allerdings auch, dass die meisten Fälle, bei denen Fehler von Versicherungsvertretern beim Vertragsabschluss gerügt werden, mit den Verfahren gegen den entsprechenden Versicherer behandelt und so auch statistisch erfasst werden.
Nach Sparten aufgeschlüsselt, betreffen weiterhin die meisten Schlichtungsfälle die Lebens- und Rentenversicherung, gefolgt von der Rechtsschutz- und der Kfz-Versicherung.
Bei letzterer sorgte vor allem der Insolvenzfall der niederländischen International Insurance Corporation mit ihren Marken Ineas und Ladycar für einen Anstieg der Beschwerden. Noch nie zuvor wurde seit Bestehen der Bundesrepublik ein in Deutschland tätiger Kraftfahrtversicherer zahlungsunfähig. Der Ombudsmann erhielt deshalb viele Anfragen und Beschwerden von besorgten und verunsicherten Versicherungsnehmern.
Inhaltlich ging es dabei vor allem um das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts der Versicherten, die Nichtbearbeitung von Schadensfällen, die Nichtzahlung trotz Anerkennung der Leistungspflicht und die fehlende Meldung des Schadenfreiheitsrabatts an den Nachversicherer.
„Die Versicherten sahen sich mit völlig neuartigen, teilweise dramatischen Problemen konfrontiert, die über das hinausgingen, was sich derzeit im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Betriebskrankenkasse ereignet“, erklärt Ombudsmann Hirsch.
Inzwischen sei der Kfz-Versicherer zwar aus dem Schlichterverein ausgetreten, dennoch sollte nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, weil der Insolvenzverwalter von den Kunden, die sofort nach Bekanntwerden der finanziellen Schwierigkeiten ihre Policen fristlos kündigten, die Nachzahlung von Prämien fordert. Außerdem sei die Frage neu zu beantworten, an welchen Kriterien sich Verbraucher orientieren können, wenn sie einen Kfz-Versicherer auswählen. Schließlich geht es darum, Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Versicherern im europäischen Binnenmarkt in Zukunft zu verhindern.
Die Schlichtungsstelle ist als eingetragener Verein organisiert. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Branchen- und Lobbyverband GDV. Das Ombudsmannverfahren unterscheidet sich nach Sinn und Zweck von gerichtlichen Verfahren. Es soll nicht in erster Linie dem kontradiktorischen Schlagabtausch zwischen den Beteiligten dienen, also dem „Kampf ums Recht“. Ziel ist vielmehr eine Einigung, die zur Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen führt. (hb)
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