Online-Banking: BGH beschränkt Gebühren für SMS-Tan Verfahren

In der Hoffnung auf ein Grundsatzurteil zu den SMS-TAN hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Jede SMS-TAN sollte noch einmal zehn Cent kosten.

Dem Karlsruher Urteil zufolge ist eine solche Klausel ohne Ausnahmen und Einschränkungen zu pauschal. Kassiert werden darf nur, wenn der Kunde die TAN auch wirklich nutzt. Denkbar wäre zum Beispiel, dass er in seinem Auftrag noch einen Fehler entdeckt oder das vorgesehene Zeitfenster überschreitet und die Nummer deshalb verfällt. Dass so etwas passiert, dürfte aber wohl eher die Ausnahme sein.

VZBV:  Ergebnis ist „ernüchternd“

VZBV-Vorstand Klaus Müller nannte das Ergebnis „ernüchternd“ und bedauerte, dass der BGH Gebühren für SMS-TAN nicht grundsätzlich verbiete. Trotzdem raten die Verbraucherzentralen Kunden, das Preisverzeichnis ihrer Bank zu überprüfen. Bei pauschalen Formulierungen solle die Erstattung aller seit dem Jahr 2014 bezahlten SMS-TAN verlangt werden. Ältere Ansprüche sind verjährt.

Die Bankenverbände reagierten eher verhalten auf das Urteil, denn die Gerichte der Vorinstanzen hatten an der Klausel überhaupt nichts auszusetzen gehabt. Es sei zu begrüßen, „dass der BGH in seiner Bewertung differenziert und die einen Zahlungsdienst auslösende SMS-TAN für entgeltfähig hält“, teilte die DK mit. Den Instituten entstünden „beim Versenden einer SMS Kosten und Aufwand“.

Urteil macht Anpassungen der Systeme notwendig

Unklar war zunächst, inwieweit die Banken und ihre Dienstleister derzeit nachvollziehen können, ob eine TAN auch genutzt wird. Können sie es nicht, könnte das Urteil möglicherweise Anpassungen der Systeme notwendig machen.

Allerdings entwickeln die Institute ihre TAN-Verfahren auch so immer weiter, um sie sicherer zu machen. Mit der Post verschickte Papierlisten haben so gut wie ausgedient.

Klärung zu Preisverzeichnis steht noch aus

Inzwischen gibt es auch Smartphone-Apps für den kostenlosen Empfang der Nummern. Sie könnten die SMS nach und nach ablösen. Der Streit um die SMS-TAN der Sparkasse Groß-Gerau geht noch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt weiter. Die Verbraucherschützer hatten die Geschäftsbedingungen nicht selbst einsehen können und ihre Informationen nur aus der Werbung für das Konto bezogen.

Daraus schlossen sie, dass im Preisverzeichnis die nun vom BGH beanstandete Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)“ stehen müsse. Die Sparkasse bestreitet das aber. Wer Recht hat, wurde bislang nicht geklärt. Das muss jetzt nachgeholt werden. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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