Vorsorge für den Urlaub: Organspender wider Willen

Niemand möchte während seines Urlaubs an schlimme Unfälle denken. Doch es kann jeden treffen. Und gerade im Ausland gelten andere Bestimmungen, was mit dem eigenen Körper geschieht, und plötzlich wird man zum Organspender wider willen.

Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

„In Frankreich wird jeder zum Spender, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.“

Um dies zu vermeiden, sollte man sich informieren, welche Bestimmungen in welchen Ländern gelten und worauf bei der richtigen Vorsorge für den Urlaub zu achten ist.

Deutschland – jeder entscheidet selbst

Hierzulande gibt es eine einfache Regelung: Wer keinen Organspendeausweis besitzt, in dem explizit der Wille zur Organ- oder Gewebe-Entnahme vermerkt ist, wird auch nicht zum Spender. Die sogenannte Entscheidungslösung gilt jedoch nur in Deutschland.

Krankenkassen stellen ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung – verbunden mit der Aufforderung, dort den eigenen Willen pro oder contra Organ- und Gewebespende festzuhalten.

Dabei kann festgelegt werden, welche Organe im Notfall entnommen werden dürfen und welche nicht. Der Organspendeausweis ist hierzulande keine Pflicht. Er erleichtert jedoch den Angehörigen die Entscheidung. Zwar ist es auch möglich, seinen Willen zur Spende in der Patientenverfügung festzuhalten. Jedoch empfiehlt sich, immer einen Ausweis dabei zu haben – auch wenn man nicht spenden möchte.

Seite zwei: Österreich, Spanien, Portugal – wer nicht widerspricht, ist automatisch Spender

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